Ich brauche ein paar Auskünfte betreffend Aktienrecht ( ich bin Aktionärin einer AG, nicht börsennotiert). An wen muss / kann ich mich wenden, wenn ich das Gefühl habe, dass die Zahlen nicht stimmen oder etwas vertuscht wird? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Andreas Thanner Sind Sie operativ tätig? In der Geschäftsleitung? Ist die Firma der eingeschränkten oder ordentlichen Revision unterstellt?

Igbo M'baku Grundsätzliche Rechte als Aktionär finden Sie in den Art. 697ff. OR und Art. 731b OR. Es gibt aber noch weitere Recht, welche aber von gewissen Bedingungen abhängen (namentlich wie viel AK sie vom gesamten AK besitzen).

Birgit Rechsteiner Besitzanteil ist wchtig.
Als Aktionär hat man kein Recht auf Einsicht in die Zahlen. Als einzige Möglichkeit sehe ich die GV. Je nach Anteil an der AG hat man dann mehr oder weniger Einfluss.

Patrizia Rudin-Zinniker Birgit Rechsteiner auch nicht bei Namenaktien?

Birgit Rechsteiner Nein. Der Unterschied zw. Namen- und Inhaberaktien ist für was anderes gut.
Wie viele % an der AG hast du?
Wie stehts mit der Revision? Wird eine gemacht?

Suissi Kamilion An der gv kann man eine ausserordentliche revision beantragen..da musst du unter umständen weitere aktionäre von deinen vermutungen überzeugen..das traktandierungsrecht ist üblicherweise ab einer gewissen beteiligungsgrenze gestattet

Birgit Rechsteiner Deshalb wiederholt die Frage nach Revisiin und Anteil an der Firma!!

Patrizia Rudin-Zinniker Der VR ist mein Nochehemann und ich habe nur einen kleinen Aktienanteil. Er spielt seine „ Macht“ aus, hat die GV auf August verschoben und rückt den Geschäftsbericht 2018 noch nicht raus

Robert Schweng Patrizia Rudin-Zinniker da werden sie vermutlich nicht darum herumkommen, sich einen spezialisierten Anwalt zu nehmen.

Birgit Rechsteiner Ja. Kleiner Anteil, keine Rechte.
Ausser dass die GV innert 6 Monaten nach Abschluss drs Geschäftsjahres statt finden muss. Suche mal im OR..
Was ist un mit Revision? Und wie klein ist der Anteil? 1% o(er 5%

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