Ich brauche dringend Hilfe.....Manchmal habe ich das Gefühl, ich ziehe immer die Dinge an, die mir nichts als Ärger bringen....Aber nun der Reihe nach. Ich habe im November für 20% etwas temporär angenommen, welches ich im Home Office machen konnte. Das ganze war, dass ich nach Listen telefonieren musste und so potentielle Kunden finden. Das ganze wurde danach für im Februar und März verlängert. Da das ganze "nur" temporär war, wurde NIE ein schriftlicher Vertrag gemacht. Im Oktober fand einmal ein Treffen statt und danach lief alles "nur" noch per Mail oder Telefon. Nun ist es so, dass im November noch alles recht erfolgreich aus sah und es auch einige potentielle Kunden gab. Leider war dies im Februar und März nicht mehr so. Ich fand kaum noch jemand, der Interesse an Unterlagen oder einer Besprechung hatte. Das Gehalt für November und Februar erhielt ich (immer ein wenig spät, aber ich erhielt es). Nun ist es aber so, dass ich für den Monat März bis jetzt leider noch nichts erhalten habe. Meine E-Mails bleiben unbeantwortet, meine Anrufe werden nicht angenommen, es kommt weniger als keine Reaktion mehr. Gelesen wird alles, da habe ich die Lesebestätigung eingeschaltet, mehr geschieht aber leider nicht. Ich habe somit keine Ahnung, warum kein Lohn ausbezahlt wird. Hat mir jemand einen Rat, was ich noch machen kann? Ich bin auf das Geld mehr als nur angewiesen, habe noch offene Zahlungen, welche ich damit begleichen wollte....Habe aber keinen Plan mehr, was ich noch machen kann....

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Kommentare

Johny Johny

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Ruf dort an und rede mit der Zuständige Person darûber. Falls du noch keine Bestätigung bekommen hast , kann es sein das dies noch am laufen ist. Falls du dringend eine Antwort willst einfach nur Telefonieren. Bis dahin solltest du auf die Bestätigung warten des Geldes.

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Reni Ingold

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Habe schon etwa 10x angerufen, aber leider ohne Erfolg. Wenn ich in der Buchhaltung anrufe heisst es, ich solle dies mit der Person klären, für die ich gearbeitet habe. Diese Person ignoriert aber meine Anrufe und meine Mails.

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Daniele Procopio

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Notfalls würde ich sie betreiben

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Reni Ingold

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Kann ich dies auch machen, wenn ich keinen Vertrag hatte? Ich habe x-Mails und Whatsapp Nachrichten, mehr leider nicht

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Johny Johny

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Geh zu der Ôrtlichen Gemeinde im Dorf und rede mit dem Sozialdienstarbeiter. Erzähl deine Lage das du angewiesen bist aufs Geld. Ansosten mûsse dir der Sozialdienst helfen. Dann wird sich der Zuständige Sozialdienstarbeiter fûr dich sogar einsetzen...

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Daniele Procopio

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Reni Ingold grundsätzlich kannst du alles und jeden betreiben ja. Arbeitsrecht ist dann vor der Schlichtungsstelle und Friedensrichter gratis. Auch Gericht bis 30.000 CHF

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Karin Fo

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(Admin) Daniele Procopio woher hast du das, dass es gratis ist?

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Johny Johny

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Mach es auf die ganz einfache Tour. Weder noch jemanden Betreiben noch eine Busse setzen. Geh einfach zum Sozialdienst... Das ist die einfachste Variante...

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Daniele Procopio

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Karin Fontanive ich weiss es. War ja schon paar mal. Bis streitwert 30.000 CHF kommen keine Gerichts oder schlichtungskosten. War 2 mal wegen mir und 5 mal hab ich Kunden vertreten.

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Karin Fo

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(Admin) Daniele Procopio das keine Gerichtskosten erhoben werden heisst aber nicht, dass es gratis ist. Das ist nicht das gleiche!

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Daniele Procopio

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Also, ich bin kein Anwalt, kenne mich im Arbeitsrecht trotzdem sehr gut aus. Es ist mit den Angaben schwer zu sagen, denn es kommt auf viele Kleinigkeiten an. Wenn du keinen schriftlichen Vertrag hast, dann ist das auch nicht das schlimmste Problem, wenn Du nachweisen kannst, das du 3-4 Monate den gleichen Lohn von der gleichen Firma bekommen hast, dann würde schon ein Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden können, dann würde OR greifen. Wenn es aber immer stark unterschiedliche zahlungen sind, dann ist es schwer zu beweisen was abgemacht wurde.

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Reni Ingold

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Es wurde ein Fixlohn ab gemacht und 2 Monate habe ich diesen auch erhalten. Für im März aber bis jetzt leider noch nicht

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Susanne Geier

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Auch temporär sollte man ein Vertrag machen . einfach nur für das nächste mal

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Reni Ingold

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ich weiss und ich mache dies eigentlich auch immer. aber da war not am mann resp. der frau und ich wollte nur helfen?aber jetzt bin ich auch wieder einmal schlauer geworden

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Carolin Metzler

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(admin) also nomal zum thema "unentgeltlichkeit": es verfahre isch grundsätzlich nie "gratis", wills schlussendlich immer d'stüürzahler zahlet

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Carolin Metzler

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aber:
Arbeitsrechtliche Klagen mit Streitwerten bis zu Fr. 30'000.- werden im vereinfachten Verfahren (Art. 243 f. ZPO) behandelt und sind kostenlos (siehe ZPO 114).
Kostenlosigkeit eines Verfahrens bedeutet, dass das Gericht keine Kosten für seine Tätigkeit erhebt (keine Gerichtskosten und keine weiteren Auslagen des Gerichts). Die unterlegene Partei muss aber der Gegenpartei eine Parteientschädigung zahlen, selbst wenn das Verfahren kostenlos ist.

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Karin Fo

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(Admin) Und die eigenen Auslagen (wie etwa die Kosten für den eigenen Anwalt) muss man natürlich auch selber tragen

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