Ich brauch kurz eure Hilfe .. Es geht um eine Kollegin ... Ihr hab ich im Dezember Ware gesendet .. Sie versprach mir das Geld per Post zu senden.. Im Januar dann hab ich sie erneut gefragt .. Da ist sie ausgerastet. . So chill mal.. Und solche Sachen musste ich mir anhören ... Im Februar hab ich sie in der FB Schweizer Meldestelle gemeldet .. Darauf hin hat sie mich dann wieder entblockt ud enstperrt (WA + FB) und mir versprochen sie schickt es. . Dann wieder nachfrage .. Ja ihr Psychologe het ches Arztzügnis usgstellt und sie che Geld.. Ich wieder gewartet .. letzten Montag im WA ... "liebs ich schick dir dein Geld am Mittwoch ab" .. Postet am Dienstag sie geht nach IT go shoppe. . Mir war klar .. Kein Geld für Nadine. S Problem isch .. Es geht "nur" um 20fr aber ich bin Mama ud Hausfrau ..rechne mit jedem Rappen.. Kollegin meint ich soll sie wegen Betrug anzeigen ... einfach damit sie merkt das ihr Handeln Konsequenzen hat.. Oder wieder melden in der Meldegruppe.. Was meint ihr? Ich mein ich warte seit 4 Monaten ... und mir geht es echt ums Prinzip. Sorry für de lange Text. Lg

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Kommentare

Sonja Gutbrod

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Laie: Aber das isch doch kei "Betrug" suscht würdet d lüt wo sache uf rechnige bstellet und nöd zahlet e Azeig becho und nöd betriebig.. villicht irr ich mich au..

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Nadien Müller

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Ja aber sie hat die Ware und ich kein Geld .. Das kanns doch nicht sein

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Marcel Marty

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Rechnung vorhanden? Irgendwas Schriftliches?

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Nadien Müller

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Einfach Chat und WA ..

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Marcel Marty

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Das ist rechtlich nicht verwertbar.

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Nadien Müller

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Super... :-/

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Robert Schweng

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Nadien Müller ich verstehe nicht, wie man auf diese Art Geschäfte machen kann.
Ich meine damit, ich verkaufe doch nicht einem Fremden im Internet etwas und hoffe, dass er das mal bezahlt?
Meine Freundin verkauft auch Zeug im Internet aber auf Zahlung bei Abholung oder an einem neutralen öffentlichen Ort !

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Nadien Müller

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Es ist eine Kollegin von mir. Also ich kenn sie schon länger .. und deswegen hab ich ihr vertraut ..

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Robert Schweng

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Nadien Müller Na dann hast Du jetzt wohl eine Kollegin weniger. Diese Erkenntis kann dann schon mal 20.- SFr. Wert sein, glaub mir ! 😉

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Silvana Siegfried

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Schreib das als Lehrgeld ab und mach nur noch ware gegen Barzahlung.
Di e ganze Aufregung und Nervenkrieg lohnt sich doch nicht mehr wegen 20 Franken.
Schick deine Kollegin in die Wüste denn von der kriegst du in tausend Jahren kein Geld, sorry für meine harten Worte
Ich Wünsche dir für die Zukunft noch alles gute. ?

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Susan Keusch

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Schreib ihr einen eingeschriebenen brief mit frist , wen bis dan nichts kommt betreiben, du kannst alle kosten von ihr eintreiben

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Birgit Rechsteiner

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Sofern sie nicht Rechtsvorschlag erhebt. Dann Beweisem der Forderung... Falls das noch klappt muss erst noch was zu pfänden da sein... Bis dahin sind mind. 500 aufgelaufen... Für die man dann evt. nur einen Verlustschein erhält...

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