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Guten Tag, ich hab eine frage. Bis zum vorgestrigen Montag war ich noch angemeldet an dem Kurs für den Pflegehelfer SRK St.Gallen. Die Schulung besuchte ich in Wil SG. Da ich mich 4mal entschuldigt abgemeldet mit den Gründen zwei mal Krank, einmal hatte ich "Weihnachten" den Bayram, dann noch einmal weill ich nicht zu Geld gekommen bin weder meine Eltern noch Freunde konnte mir aufkommen also wollte ich mir eine neue Sbb Busse ersparen und hab mich abgemeldet und habs ehrlich und ausführlich erklärt, es wurde akzeptiert und ohne mich zu warnen vor einem Rauswurf. Im Reglement steht mann könne sich allenfalls max. 3Tage abmelden. Ich hab 2300fr für den Kurs übers Sozialamt gezahlt, habs jetzt auf Schulden und bin nichtmehr dabei, meine Frage dürfen die das ? Obwohl ich es erklärt habe und es für mich keine anderen Wege gab als mich ab zu melden. Danke für jede Hilfreiche Antwort und für die die sagen selbst schuld, ihr kennt meine Lebenslage nicht urteilt nicht.
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Guten Tag, ich hab eine frage. Bis zum vorgestrigen Montag war ich noch angemeldet an dem Kurs für den Pflegehelfer SRK St.Gallen. Die Schulung besuchte ich in Wil SG. Da ich mich 4mal entschuldigt abgemeldet mit den Gründen zwei mal Krank, einmal hatte ich "Weihnachten" den Bayram, dann noch einmal weill ich nicht zu Geld gekommen bin weder meine Eltern noch Freunde konnte mir aufkommen also wollte ich mir eine neue Sbb Busse ersparen und hab mich abgemeldet und habs ehrlich und ausführlich erklärt, es wurde akzeptiert und ohne mich zu warnen vor einem Rauswurf. Im Reglement steht mann könne sich allenfalls max. 3Tage abmelden. Ich hab 2300fr für den Kurs übers Sozialamt gezahlt, habs jetzt auf Schulden und bin nichtmehr dabei, meine Frage dürfen die das ? Obwohl ich es erklärt habe und es für mich keine anderen Wege gab als mich ab zu melden. Danke für jede Hilfreiche Antwort und für die die sagen selbst schuld, ihr kennt meine Lebenslage nicht urteilt nicht.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Angela Trachsler-Monticelli
Was ist Weihnachten den Bayram?
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Daniel Spirig
islam feiertag
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Daniel Spirig
grundsätzlich hast du mit der Schule einen Vertrag für eine Weiterbildung geschlossen. Diese umfasst eine gewisse Dauer. fehlst du im Unterricht, ist dies normalerweise Dein Problem. Du beziehst einfach dein "Guthaben an Lektionen" nicht. Was sicher ist, dass du eine gewisse Anwesenheitspflicht hast bezüglich einer allfälligen Verbandsprüfung. Da kann Dir effektiv die Prüfung verwehrt werden. Was steht denn im Vertrag? Dass die Schule das Recht hat ab einer gewissen Anzahl Absenzen ohne Rückerstattung des Kursgeldes Dich der Schule zu verweisen?
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Zvjezdana Marra- Zeba
Du hast sicher de infotag besucht und dort wird es ausführlich erklärt
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Sandra Simba
Ja sie dürfen es
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Nadia Kiener
wenn im Vertrag steht max 3 Tage und du 4 Tage fehlst ist das korrekt.
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Vanny Bördi
Sie sind im recht du im unrecht sorry:( do kasch nüt mache eifach anderi usbildig hald u nüm fähle
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Rebekka von Niederhäusern
Deine frage, ja. Sie dürfen das. Du hast es ja akzeptiert. Und wenn 3 tg. Erlaubt sind, sind 3 erlaubt und eben nicht 4! Siehe es als lehrbusse an und machs das nächste mal besser.
Fr, 02/06/2017 - 14:34
Brigitte Susanne Gurtner
Die dürfen das und das ist gut so. Sorry wenn du dich wegen jedem wichtigen/ Unwichtigen Termin Abmeldest gehörst du noch in die Pflege.
Weil in der Pflege must du flexibel sein und auch an Feiertagen arbeiten.