Ich bin schockiert habe gestern diesen Vertrag unter die Nase geschoben bekommen.sie wollten das ich das unterschreibe was ich noch nicht habe.
Gibt es in der CH kein Gesetzt das die Frau nach der Schwangerschaft mit weniger Prozent arbeiten kann?
Finde es so unsinnig bei und arbeitenLeute bereits Teilzeit und es sind noch nicht alle Stellenprozente vergeben.Bin soooooo enttäuscht meiner Firma.

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Kommentare

Robert Schweng

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Nicole Arm Nein, es gibt kein Gesetz dafür dass du nachher weniger arbeiten kannst

Monika Weilenmann Wenn sie vorher 100% gearbeitet haben, haben sie kein Anrecht auf den selben Arbeitsplatz mit weniger Stellenprozente.

Birgit Rechsteiner Das ist alles so ok.
Ist übrigens schon mal nett, dass sich der AG drum kümmert - wenn er nix tun würde, müsstest nach Ende des MU wieder zum gleichen %-Satz wie jetzt arbeiten gehen.

Alexandra Nater Du kannst dies erst kurz vor ende deines Mutterschaftsurlaubes machen! Ja nicht selber kündigen und einfach zuwarten! Selber kündigen gleich einstelltage beim RAV. Um einen Vertrag wegen Mutterschaft aufzulösen ist das der korrekte weg von der Firma, aber erst kurz vor dem ende des Mu-Urlaubes! HAbe es selber so machen müssen. WEnn du den Vertrag nicht auflöst bist du verpflichtet deine STelle wie bis anhin zu absolvieren, bei mir 100%.. und leider gibt es kein gesetz das dir erlaubt weiterhin dort zu schaffen. Mir wurde 5 JAhre lang mündlich versprochen das ich auch TZ arbeiten kann.. am schluss durfte ich die Stelle auflösen weil mein Chef mich dort nicht als TZ haben wollte!

Andreas Thanner Dieses anti Familienbashing ist hier fehl am Platz. Es handelt sich hier um ein Rechtsforum. Dabei geht es um Gesetze und NICHT um Politik.
Das Schreiben ist rechtlich korrekt. Sie können einen solchen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder nicht. Wenn nicht, müssen Sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zur Arbeit erscheinen und zwar in dem Pensum, dass Sie auch heute haben. Der AG kann Sie dann auch kündigen oder Sie kündigen danach.
Das RAV und die ALK wird Ihnen keine Sperrtage aufbrummen, wenn Sie aufgrund des Kindes kündigen. Es gilt nicht als selbstverschuldete Kündigung wenn Sie nicht mehr im selben Pensum arbeiten können.
Wenn Sie also nicht mehr im gleichen Pensum arbeiten können/wollen, dann können Sie einen solchen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Danach erhalten Sie vom RAV entsprechende Taggelder ausbezahlt.

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