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Ich bin November 2015 in eine 2.5 Zimmerwohnung gezogen und bin im Juli 2016 wieder ausgezogen. Danach bekam ich eine Nachzahlung für die Heizkosten von 290.- CHF. Ich dachte besser ich mache kein Theater und bezahle es und bin die dan los. Gestern kam wieder eine Nachzahlung für die Heizung von 80.- CHF. Es geht mir nicht um die 80.- CHF. Es geht mir drum das im Schlafzimmer sowieso die Heizung kaputt war. Und die Heizung im Wohzimmer nur ab und zu an war da ich genau solche Rechnungen vermeiden wollte. Was kann man dagegen machen? Muss ich es bezahlen? Können die mir ständig neue "Nachzahlungen" schicken? Danke!
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Ich bin November 2015 in eine 2.5 Zimmerwohnung gezogen und bin im Juli 2016 wieder ausgezogen. Danach bekam ich eine Nachzahlung für die Heizkosten von 290.- CHF. Ich dachte besser ich mache kein Theater und bezahle es und bin die dan los. Gestern kam wieder eine Nachzahlung für die Heizung von 80.- CHF. Es geht mir nicht um die 80.- CHF. Es geht mir drum das im Schlafzimmer sowieso die Heizung kaputt war. Und die Heizung im Wohzimmer nur ab und zu an war da ich genau solche Rechnungen vermeiden wollte. Was kann man dagegen machen? Muss ich es bezahlen? Können die mir ständig neue "Nachzahlungen" schicken? Danke!
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:48
Cornelia Aegerter
(laie)
Find das schon recht viel für diese kurze Zeit. Ich würde sofort eine detaillierte Abrechnung verlangen.
Fr, 02/06/2017 - 12:48
Giulia Nikos
Woher weiss ich ob diese detaillierte Abrechnung auch "echt" ist?
Fr, 02/06/2017 - 12:48
Birgit Rechsteiner
Du darfst die Originalbelege ansehen.
Mach einen Termin bei dem Vermieter / Verwaltung ab und lasse dir die Liegenschaftsbuchhaltung über die 2 Jahre die es betrifft (2015 und 2016) zeigen...
Falls es dir der Aufwand wert ist.
Fr, 02/06/2017 - 12:48
Cornelia Aegerter
Ja wissen kann mans nicht mit sicherheit, aber wenn du es detailliert hast kannst du es besser nachvollziehen und evt einem experten zeigen.
Fr, 02/06/2017 - 12:48
Christoph A. Seeburger
Giulia Nikos, gemäss Mietrecht und AVB hast Du eine Meldepflicht an den Vermieter bei Eintritt von Mängeln und Schäden unter Schadenersatzfolge bei Unterlassung.
Hast Du die defekte "Heizung", also die fehlende Wärmelieferung dem Vermieter schriftlich gemeldet? Wenn nicht, hast Du nun in Nachhinein Beweise, dass Du dannzumal weniger als 21°C in den Wohnräumen hattest?
Wenn NEIN, dann gelten die Regeln für Neben- und Heizkostenabrechnung. Du hast das Recht, die Originalrechnungen der entsprechenden Lieferanten und Dienstleister sowie den Kostenverteiler am Domizil der Verwaltung einzusehen. Ausserdem empfehle ich Dir, die NK/HK-Abrechnung derselben Wohnung der letzten zwei Jahren als Vergleich zu verlangen und anzuschauen.
Und wenn Dir dann der Aufwand nicht zu gross wird, dann kannst Du auch noch die Rechtsberatung des reginalen Mieterverbandes in Anspruch nehmen.