Ich bin mit 45km in einer 50km Zone gefahren. Jedoch wurde ich geblitzt weil durch einen der in zweiter Spur zu schnell gefahren ist. Nun bekomme ich nicht angegurtet war. Ist dies Rechtsmässig, wenn ein Foto erstellt wurde ohne das eine Übertretung begangen wurde?

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja klar ist das Rechtsmässig!
Die Übertretung hast du begangen - du warst nicht angegurtet!

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Uwe Leitner

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Warum, denke das ein Foto das erstellt wurde ohne das ich eine Uebertrettung begangen habe, nicht verwendet Weden darf. Da gabs doch mal ein Urteil bezüglich Section Kontrol. welches genau in die Richtung geht.

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Birgit Rechsteiner

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Glaube kaum, dass du da etwas machen kannst.
Nimms wie ein Mann und bezahle... alles andere ist vergebene Liebesmühe!

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Blanca Arni

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wer nicht angegurtet in die falle tappt wird gebüsst

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Ulrich Schwegler

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Du hast ja eine übertretung des gesetzes begangen, in dem du nicht ordnungsgemäss angegurtet warst!
Dum gelaufen

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Rosella Gmünder Vitto

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Sie dürfen blitzen, Geschwindigkeitskontrolle hin oder her. Wie Birgit sagt, auch für Gurte und Handynutzung. Dass du "per Zufall" mitgeblitzt wurdest, heisst nicht, dass sie dich nicht für eine andere Widerhandlung nicht büssen dürfen.
Als ob sie Gurtenkontrolle machen würden und erwischte Handynutzer nicht büssen dürften.

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Claudia Wild

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Grunsatzfehler, das Foto zeigt eim Vergehen, deswegen auch i.O. selbst wenn die Auslösung aus einem anderen Grund entstanden ist.

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Blanca Arni

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gurtepflicht isch sit 1976 soviel eg mi mag erinnere. wer stellt denn die "blechbüchs"uf? die filme werde vo de polizei us gwertet.

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Annelise Schnyder

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Du hast dich auch nicht ans Strassenverkehrsgesetz gehalten, bist ja nicht angegurtet rumgefahren.

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Markus Meyer

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es hätte dich auch ein polizist ausser dienst, der dich zufällig sieht, anzeigen können. der wäre theoretisch sogar dazu verpflichtet. meistens machen die das nicht, weil es einen haufen schreiberei gibt....

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