Ich bin gerade in der Weiterbildung Thema Konkurs und Betreibung. Unser Dozent ist nicht gerade der beste und beim Selbststudium bin ich nun auf den Begriff :

Mitteilung eines Pfändungsanschlusses

gestossen. Was ist darunter zu verstehen?

Ist dies eine Ankündigung zur Pfändung? Oder ist dies das beenden einer Pfändung?

Herzlichen Dank

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 7

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Ulrike RoSo Würde eher sagen das es eine Ankündigung ist

Mirna Bunijevac Wo würde ich das im SchKG finden?

Ines Dümke Gläubiger, die das Fortsetzungsbegehren innerhalb von 30 Tagen nach dem Vollzug einer Pfändung stellen, nehmen mittels Pfändungsanschluss an der Pfändung teil. (Art. 110 SchKG)

Mirna Bunijevac Ines Dümke das bedeutet?

Ines Dümke Die Pfändung wird jeweils so weit ergänzt, als dies zur Deckung sämtlicher Forderungen einer solchen Gläubigergruppe notwendig ist. Gläubiger, die das Fortsetzungsbegehren erst nach Ablauf der 30-tägigen Frist stellen, bilden in der gleichen Weise weitere Gläubigergruppen mit gesonderter Pfändung.

Mirna Bunijevac Ines Dümke Also wenn jemand schon eine Pfändung hat, schliesst dies auch diese quasi neue pfändung mit ein?

Ines Dümke Mirna Bunijevac Bereits gepfändete Vermögensstücke können neuerdings gepfändet werden, jedoch nur so weit, als deren Erlös nicht den vorherigen Gläubigern, für welche die vorgehende Pfändung stattgefunden hat, auszurichten sein wird. (Art. 110 SchKG)

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv