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Ich arbeite als serviertochter in einem restaurant vor meinem 3 wöchigem urlaub hatte ich wegen unfall ne krankmeldung und konnte somit nicht arbeiten mein chef will mir jetz nicht den ganzen lohn zahlen darf er dass???
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Ich arbeite als serviertochter in einem restaurant vor meinem 3 wöchigem urlaub hatte ich wegen unfall ne krankmeldung und konnte somit nicht arbeiten mein chef will mir jetz nicht den ganzen lohn zahlen darf er dass???
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Angela Ulmann
Stimmt nicht genau. Man braucht mehr Angaben von ihr.. Wie lange bereits angestellt? Wie lange wegen Unfall "krank" geschrieben? Ect...
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Angela Ulmann
Seit wann bist du angestellt und wie lange warst du wegen Unfall krank geschrieben??
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Ich arbeite seit einem jahr und 3 monate dort und war 2 wochen krank geschrieben und als ich dann vom urlaub kam hatte ich noch die kündigung
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Angela Ulmann
Dann würde ich sagen nein, darf er nicht. Aber es soll mich einer eines besseren belehren, wenn es anders sein sollte ?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Er wollte sogar das ich früher aus dem urlaub komme aber ich hab für 3 wochen schon lange gebucht und weil ich nicht früher zurück kam hatte ich die kündigung und er sagte auch ja ich soll meine 3 wochen geniessen
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Wollte nur wissen ob ich da wir morgen noch zusammen sprechen irgendwas gutes sagen kann so mit paragraven oder so oder das ich mein geld trotzdem bekomme
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Alis Olympia Puglisi
war denn deine kündigung begründet?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Ja weill ich nicht aufgetaucht sei das war alles
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Patrizia Bee
Martin wieso sollte die kuendigung nicht rechtens sein?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Alis Olympia Puglisi
wo nicht aufgetaucht? aus deinem urlaub?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Genau
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Patrizia Bee
Grundsaetzlich gilt die kuendigungsfreiheit auf beiden seiten und braucht nicht zwingend einen grund
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Carolin Metzler
Monats- oder stundenlohn? Und was heisst "nicht den ganzen lohn" in %?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Carolin Metzler
Im Sachverhalt steht eben nichts von Kündigung und sie hat keine weiteren infos gegeben von wegen wann ihr gekündigt wurde und per wann... wenn sie in den ferien war, und ihr dann gekündigt wurde (in den ferien), ist die Kündigung sicher nicht per se ungültig
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Monatslohn ja er will nir 80 prozent zahlen denn rest nicht
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Patrizia Bee
(Admin) du warst arbeitsunfaehig aufgrund unfall, und nicht krankheit oder? Bei unfall hast du anrecht auf 80% lohn gem. Art 324b OR
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Ja hatte unfall konnte deshalb nicht arbeiten gehen
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Patrizia Bee
Ok, dann sind 80% rechtens
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Stephanie Gils
Auch wenn ich 100 prozent arbeite dort hab ich nur 80 prozent lohn anspruch ist das wirklich so
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Carolin Metzler
Ja! Siehe OR artikel, den Patrizia Bee angegeben hat
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Salih Gökce
Aber dörfmer sie weg dem kündige?
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Carolin Metzler
Salih Gökce wie gesagt, dazu liegen meines erachtens zu wenig Auskünfte vor... und zu beachten ist, dass eine missbräuchliche Kündigung nicht zu einer nichtigkeit der Kündigung führt.
Und ob die Kündigung aufgrund nichteinhaltung von fristen nichtig ist, kann aus den vorliegenden angaben nicht beurteilt werden
Fr, 02/06/2017 - 14:40
Carolin Metzler
Or 324b im wortlaut:
1 Ist der Arbeitnehmer auf Grund gesetzlicher Vorschrift gegen die wirtschaftlichen Folgen unverschuldeter Arbeitsverhinderung aus Gründen, die in seiner Person liegen, obligatorisch versichert, so hat der Arbeitgeber den Lohn nicht zu entrichten, wenn die für die beschränkte Zeit geschuldeten Versicherungsleistungen mindestens vier Fünftel des darauf entfallenden Lohnes decken.
2 Sind die Versicherungsleistungen geringer, so hat der Arbeitgeber die Differenz zwischen diesen und vier Fünfteln des Lohnes zu entrichten.
3 Werden die Versicherungsleistungen erst nach einer Wartezeit gewährt, so hat der Arbeitgeber für diese Zeit mindestens vier Fünftel des Lohnes zu entrichten.