Ich überlege mit meinem kind in einen anderen Kanton zu zügeln.
Gibt es irgendwelche "Bestimmungen" oder ähnliches wie weit man maximal weg ziehen darf, wenn man mit dem Ex-Mann das gemeinsame Sorgerecht hat und er den kleinen 2-3tage in der Woche hat?

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Kommentare

Cornelia Wenger

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Habt ihr einen Unterhaltsvertrag gemacht?

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Sabine Werner

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Im Scheidungsurteil ist nur der Unterhalt und die 2-3tage betreuungszeit (fix) festgehalten. Mehr nicht

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Sabine Werner

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Möchte ich ja gar nicht.
Ich möchte nur wissen ob zum Beispiel 1h fahrzeit okay ist oder ob er mich gerichtlich zwingen kann in seiner Nähe zu bleiben?

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Mischa Thomann

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Das geth ! Da kann er nicht blöd tun ! Ich hate 2.5 stunde fahrt gehabt !

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Karin Tobler

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Also ich brauche das Einverständnis vom Ex wenn ich weg ziehen will. Steht so im Scheidungsurteil und ist offenbar normal

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Karin Tobler

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Elena Chas nein eben nicht, zumindest nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht

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Sabine Werner

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Wir haben auch gemeinsames Sorgerecht

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Elena Chas

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Beim Fall wo ich kenne haben auch beide das gemeinsame Sorgerecht. Derjenige bei dem der Sohn wohnt kann wegzügeln ohne dass der andere sein Einverständnis gibt. Aber ist sicher individuell geregelt.

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Robert Schweng

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Du darfst eigentlich so weit wegziehen, wie Du möchtest.
Allerdings solltest Du in Betracht ziehen, dass Du das Kind auch dem Vater einen Weg bringen musst, sowie der KV das Kind ja auch zurückbringen muss.
Ich würde das in jedemfall zuerst mit dem KV und KESB abklären,
es geht ja ums Kind und nicht um schöner wohnen.

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