I bruch schnell e Info, i ha ehn Rechnig ned bezahlt gha und dehn die bezahlt paar teg speter hani vum gläubiger e rechnig becho, da es sich aber ja krützt het mit minere Rechnig hani Ihne per Telefon bscheid geh& sie hend dehn gseit sig in Ordnig eso plus hani 102fr bezahlt und ned die agegebene 92fr. Ez hani namal vo dehne e Brief becho und muess de Verzugsschade gemäss OR 103/106 na bezahle vu 80fr stimmt das eso plus d mahnspese etc? Den zahli das natürli au.

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Kommentare

Irene Bee

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hesch die rechnige vom gläubiger direkt becho oder vomne inkassobüro?

falls vom gläubiger direkt:
In den allgemeinen Geschäftsbestimmungen vieler Versandhäuser, Lieferanten oder Onlineshops ist ein höherer Verzugszins vorgesehen. Das ist bis zu einem Maximalzins von 15% zulässig. In fast all diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen steht auch, dass bei Zahlungsverzug «Mahngebühren» erhoben werden. Eine solche Regelung ist ebenfalls grundsätzlich zulässig. Durchsetzen lassen sich Mahngebühren aber nur, wenn sie betragsmässig genau bestimmt sind. Steht zum Beispiel, dass bei der 1. Mahnung Spesen von 10 Franken erhoben würden, so kann der Anbieter diese Gebühr einfordern und sogar gerichtlich durchsetzen. Pauschale Angaben dagegen, zum Beispiel « zudem werden Mahnspesen erhoben», genügen nicht.

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Nyfeler Fabienne

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Es esch e Gläubiger Firma. Aber i ha ja d Rechnig bezahlt u ide glich wuche isch dehne vode Gläubiger die Rechnig cho vo 92fr aber i ha dehne ja schu die Original Rechnig bezahlt vu 102fr wel das die letscht Mahnig gsi isch. Aber de würd sich da ja krützt ha, aber das ez nach me als 1Monat namal e Abschlussrechnig chunt vu 80fr verstahni i wie ned aber demfal stimmts shuso nimi a.

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Nyfeler Fabienne

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* schlussabrechnung.

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Marija Palic

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Da du scho zahlt häsch, chasch au nochwiese a wellem Datum. Mach ene es schriebe mit Quittig wo s Zahligsdatum ersichtlich isch und frog warum du jetzt die genannte Koste überneh muesch.

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Marija Palic

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Ach und so Züg immer igschriebe sende. Damit du en nochwies häsch.

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Nyfeler Fabienne

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Das hani schu 😊 ish ez au ufem brief ersichtlich und staht au dasi zahlt ha aber ez ebe seli na die abschlussrechnig bezahle mitem verzugsschade.

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Marija Palic

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Zahle würd i da nöd. Froge warum erst en monat spöter die Forderig chumt und nomel erwähne was und wenn du zahlt häsch. Am beste immer alles schriftlich.

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Nyfeler Fabienne

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Marija Palic ja i werd naher sust mal alüte wel ebe finds sehr komisch da s eig abgschlossw gsi isch & ez dochno ebis chunt.

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Nyfeler Fabienne

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Ja und halt sust namal schriftlich mich bi ihne melde.

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Marija Palic

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So wie i di verstoh häsch du en Betrag inkl. Mahnspese zahlt somit isch die Sach erledigt. Lueg aber trotzdem bi dere Firma bi de AGB's nomel no ob do was spezielles stoht.

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Marija Palic

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Fabienne Nyfeler, mach das besser schriftlich. Telefonatgespräch isch kein Bewies i de Regel.

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Nyfeler Fabienne

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Ja also so wie die mer ez gseit het sig da rechtlich so da ich die zahlig genau dehn bezahlt ha wo d verzugszinse cho sind und da sie d rechnig erst 1tag nachher becho hend vu mir isch das eso cho sie het gseit es sig egal wenn ich d rechnig zahlt ha es giltet erst wenns uf ihrem konto isch und das sig halt zspat gsi somit die verzugszinse.

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Sparky Budoka

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Da die Rechnung bezahlt wurde handelt es sich m.E um eine ungerechtfertigte Forderung. Wer ein bisschen "Eier" hat, droht dem Forderer unmissverssverständlich damit, dass dieser zwar eine Betreibung einleiten könne, dann aber Rechtsvorschlag ergriffen würde. Wichtig ist ausserdem, dass ein Betreibungsverfahren zuerst mal ca 200.- für den Einleiter des Verfahrens kostet. Dieser schiesst das Geld für das Verfahren zuerst mal vor. Bei unsicherem Ausgang oder Beträgen die kleiner sind, lohnt sich ein Betreibungsverfahren i.d.R. nicht. Es wird zwar schnell gedroht, aber durchgezogen meist nur dann wenn es sich um grössere Beträge handelt. Also ruhig mal einen auf dicke Eier machen, beharren dass man die Rechnung bezahlt hat und gelassen der Dinge harren die einem angedroht werden. Hab das schon mehrfach erfolgreich so durchgezogen. Hat bisher immer geklappt.

Das dürfte ausserdem helfen:

Was tun, wenn man mit einer Rechnung oder Mahnung nicht einverstanden ist? Sofort reklamieren. Am besten schriftlich. Fordern Sie Belege für die angebliche Forderung: Die Kopie einer Bestellung oder die Aufnahme eines Telefongesprächs. Begründen Sie, weshalb Sie mit einer Forderung nicht einverstanden sind. Niemals Rechnungen oder Mahnungen einfach zurückschicken oder wegwerfen.
Wie oft muss ein Inkassobüro mahnen, bis es betreiben darf? Das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich muss überhaupt nicht gemahnt werden. Eine Betreibung ist jederzeit möglich.
Was ist ein Zahlungsbefehl? Betreibt ein Gläubiger einen Schuldner, so stellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl aus und stellt ihm dem Schuldner oder einer in seinem Haushalt lebenden Person zu. Der Schuldner wird aufgefordert, den geforderten Betrag beim Betreibungsamt einzuzahlen.
Kann man sich gegen eine Betreibung wehren? Gegen einen Zahlungsbefehl kann man innerhalb von zehn Tagen Recht vorschlagen. Damit wird die Forderung bestritten. Rechtsvorschlag kann man mündlich oder schriftlich erheben. Aus Beweisgründen ist schriftlich besser. Mit Brief ans Betreibungsamt oder bei der Zustellung direkt auf dem Zahlungsbefehl («Ich erhebe Rechtsvorschlag»).
Was passiert nach dem Rechtsvorschlag? Mit dem Rechtsvorschlag wird das Verfahren unterbrochen. Will es der Gläubiger weiter ziehen, muss er vor Gericht die Aufhebung des Rechtsvorschlags verlangen. Dazu muss er aber Beweise vorlegen können, dass wirklich einen Schuld besteht. Einen Vertrag zum Beispiel oder eine Bestellung. Kann er das nicht, wird die Klage abgewiesen und das Verfahren eingestellt. Hat er jedoch Beweise, kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen und den Schuldner pfänden lassen.
Was ist ein Verlustschein? Kann bei einem Schuldner nach einer erfolgreichen Betreibung nichts gepfändet werden, so stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein aus. Der Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Während dieser Zeit kann der Schuldner aber jederzeit wieder betrieben und gepfändet werden.
Was kann man gegen eine ungerechtfertigte Betreibung unternehmen? Zieht der Gläubiger die Betreibung zurück, so erscheint sie nicht mehr auf einem Auszug aus dem Register. Es gibt Gläubiger, die dafür Geld verlangen. Wer nicht gerade auf Wohnungssuche und deshalb dringend auf einen «sauberen» Auszug angewiesen ist, kann auch die Zeit für sich arbeiten lassen. Auszüge aus dem Betreibungsregister enthalten immer nur Betreibungen der letzten fünf Jahre. Was älter ist, sieht niemand mehr. Zieht der Gläubiger eine zu unrecht eingereichte Betreibung nicht zurück, kann man die Löschung gerichtlich durchsetzen. Das ist mit Kosten verbunden. Hier lohnt sich eine rechtliche Beratung.

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