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Hypothetische Frage:
Wenn jemand von der Polizei oder Rettungsfahrzeug im Einsatz mit Blaulicht angefahren würde, z.B. ein gehbehinderter Rentner wie ist da die Rechtslage?
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Kommentare
Do, 03/05/2018 - 10:17
Robert Schweng
Oliver Derrer Hier wird etwas vermischt. Die Haftung liegt klar auf der Hand! Es wird von der Kausalhaftung ausgegangen. Der Versicherer des „gefährlicheren“ Motorfahrzeuges haftet haftet solidarisch für den „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer. Die Schuldfrage ist eine Andere interessierte könnten hier den Art 100 Ziff. 4 SVG i.V.m. dem Merkblatt des UVEK betreffend dringlicher Dienstfahrten...
Eine Verurteilung von Fahrzeuglenker von Rettungsfahrzeugen von Blaulichtorganisationen (Polizei, Sanität und/oder Feuerwehr) ist in der Schweiz übrigens nicht selten der Fall. Die Rechtslage wird äusserst eng ausgelegt...