Huhu
Wenn ein Einschreiben abgeschickt wird, dies aber nicht abgeholt wird, ist es dan quasi als zugestellt oder nicht??

Und ist es dan die Woche wo es auf der Post ist noch nicht zugestellt??

Danke um euer wissen

Lg

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Kommentare

Karin Fo

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(Admin) wie gesagt kommt es darauf an was im Brief steht bzw um was es genau geht

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Carolin Metzler

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Deine Aussage stimmt nur eingeschränkt. wenns um einen Arbeitsvertrag geht hängts davon ab, ob der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen musste-> http://www.schweizer-arbeitsrecht.ch/de/faq/einschreiben-nicht-abgeholt-...

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Karin Fo

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Sag ich ja. Es kommt darauf an für was die Kündigung ist

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Sandra Lüthi

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Eine kündigung

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Vera Kolb

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Falls es um etwas zivilrechtliches geht ist es so, dass gemäss Art. 138 Abs. 3 ZPO und nach gefestigter Gerichtspraxis (BGE 111 V 101 E 2b) eine eingeschriebene Postsendung als am letzten Tag der siebentägigen Abholfrist zugestellt gilt, wenn der Empfänger der Abholungseinladung der Post keine Folge leistet.

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Carolin Metzler

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Wohnung? Arbeit?

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Carolin Metzler

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Die frage hatten wir schonmal, noch gar nicht so lange her-> http://www.hev-zuerich.ch/der_zuercher_hauseigentuemer/jahr-2011/ms-art-...

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Babsy Barbara Holl

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der eingeschriebene gilt als zugestellt am nächsten Tag an dem es der Adressat hätte abholen können! (also am nächsten Tag der erfolglosen Zustellung ab 10.00 morgens) (ausgenommen Wochenende und Feiertage)

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Karin Fo

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(Admin) wie gesagt kommt es darauf an was im Brief steht bzw um was es genau geht

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Babsy Barbara Holl

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Karin Fontanive ähm sie schreibt ja Kündigung...

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Carolin Metzler

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Deine Aussage stimmt nur eingeschränkt. wenns um einen Arbeitsvertrag geht hängts davon ab, ob der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen musste-> http://www.schweizer-arbeitsrecht.ch/de/faq/einschreiben-nicht-abgeholt-...

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Karin Fo

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Sag ich ja. Es kommt darauf an für was die Kündigung ist

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