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Huhu
Wenn ein Einschreiben abgeschickt wird, dies aber nicht abgeholt wird, ist es dan quasi als zugestellt oder nicht??
Und ist es dan die Woche wo es auf der Post ist noch nicht zugestellt??
Danke um euer wissen
Lg
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Huhu
Wenn ein Einschreiben abgeschickt wird, dies aber nicht abgeholt wird, ist es dan quasi als zugestellt oder nicht??
Und ist es dan die Woche wo es auf der Post ist noch nicht zugestellt??
Danke um euer wissen
Lg
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
(Admin) wie gesagt kommt es darauf an was im Brief steht bzw um was es genau geht
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Deine Aussage stimmt nur eingeschränkt. wenns um einen Arbeitsvertrag geht hängts davon ab, ob der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen musste-> http://www.schweizer-arbeitsrecht.ch/de/faq/einschreiben-nicht-abgeholt-...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Sag ich ja. Es kommt darauf an für was die Kündigung ist
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Sandra Lüthi
Eine kündigung
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Vera Kolb
Falls es um etwas zivilrechtliches geht ist es so, dass gemäss Art. 138 Abs. 3 ZPO und nach gefestigter Gerichtspraxis (BGE 111 V 101 E 2b) eine eingeschriebene Postsendung als am letzten Tag der siebentägigen Abholfrist zugestellt gilt, wenn der Empfänger der Abholungseinladung der Post keine Folge leistet.
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Wohnung? Arbeit?
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Die frage hatten wir schonmal, noch gar nicht so lange her-> http://www.hev-zuerich.ch/der_zuercher_hauseigentuemer/jahr-2011/ms-art-...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
der eingeschriebene gilt als zugestellt am nächsten Tag an dem es der Adressat hätte abholen können! (also am nächsten Tag der erfolglosen Zustellung ab 10.00 morgens) (ausgenommen Wochenende und Feiertage)
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
(Admin) wie gesagt kommt es darauf an was im Brief steht bzw um was es genau geht
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Babsy Barbara Holl
Karin Fontanive ähm sie schreibt ja Kündigung...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Carolin Metzler
Deine Aussage stimmt nur eingeschränkt. wenns um einen Arbeitsvertrag geht hängts davon ab, ob der Arbeitnehmer mit der Kündigung rechnen musste-> http://www.schweizer-arbeitsrecht.ch/de/faq/einschreiben-nicht-abgeholt-...
Fr, 02/06/2017 - 15:43
Karin Fo
Sag ich ja. Es kommt darauf an für was die Kündigung ist