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Huhu....
Der Zahnarzt meines Sohnes rückt die Röntgenbilder nicht raus.
Darf er das?
Danke im voraus fürd hilf.
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Huhu....
Der Zahnarzt meines Sohnes rückt die Röntgenbilder nicht raus.
Darf er das?
Danke im voraus fürd hilf.
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Kommentare
Mo, 28/08/2017 - 13:02
D'Armiento Michelle
(leie) aber wenn du einen neuen Arzt hasst kann er die doch auch einfordern...
Ich glaube das du das recht hast auf die bilder...
Beharre drauf... Gesetzestext kenne ich nicht doch ich glaube du vist im recht
Mo, 28/08/2017 - 13:02
MA JA
Wenn die bilder bezahlt sind, sind sie dein eigentum, meines wissens. Daher hast du das recht sie zu bekommen
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Nicole Zimmerli
Denn muesch d rechnig vom röntge au nöd zahle... säg ihm das mol denn git ers scho
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Tina Ambühl Nötzelmann
Ich arbeite beim Zahni. Die Röntgenbilder gehören dem Patient!
Mo, 28/08/2017 - 13:02
Moritz Schmidli
Ob Arzt oder Zahnarzt, er muss die Patienten-Unterlagen gesetzlich herausgeben! Allenfalls Kopien oder wo nicht möglich auch Originale (wie Röntgenbilder). Bei grossem Aufwand ist er berechtigt eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, wird aber in der Regel nicht gemacht. Nötigenfalls Unterlagen schriftlich einfordern.