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Hoi zäme! Kennt sich hier irgendjemand mit Konkurrenzverbot, Geheimhaltungsklauseln und Konventionslstrafe im Product Management aus? Eilt leider etwas, sollte den Vertrag möglichst schnell noch unterzeichnen. Danke im Voraus!!
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Hoi zäme! Kennt sich hier irgendjemand mit Konkurrenzverbot, Geheimhaltungsklauseln und Konventionslstrafe im Product Management aus? Eilt leider etwas, sollte den Vertrag möglichst schnell noch unterzeichnen. Danke im Voraus!!
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Kommentare
Do, 28/09/2017 - 04:01
Gaby Nehme
Verträge darf man NIE, NIE, NIE möglichst schnell noch unterzeichnen! Eilige Verträge haben immer einen (oder mehrere) Haken. Also pass auf, was Du da unterschreibst.
Jeder kann ein Konkurrenzverbot zur Bedingung machen, aber befristet (z.B. ein halbes Jahr oder ein Jahr...) und nie unbefristet. Geheimhaltungsklauseln, solange sie geltendes Recht nicht verletzen, sind legitim. Konventionalstrafen müssen verhältnismässig sein. Genaueres weiss ich auch nicht.
Do, 28/09/2017 - 04:01
Baumann Florian
Das konkurrenzverbot ist schwammig.
Do, 28/09/2017 - 04:01
René von Allmen
Ohne weitere Fakten ist die Frage nicht zu beantworten da sie schwammig gestellt ist. Konkurrenzverbote sind immer Einzelfälle. Im Grundsatz sind sie gültig. Ausser dir wird vom Arbeitgeber gekündet.