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Hoi zäme
Jetzt wo es wieder wärmer wird würde ich gerne wissen wie dass geregelt ist;
Wenn ein Kind oder ein Tier bei praller Sonne oder allgemein warmen Tagen im Auto eingesperrt sind, darf man da als Aussenstehender einfach die Scheibe einschlagen oder wird man dann gebüsst?
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Hoi zäme
Jetzt wo es wieder wärmer wird würde ich gerne wissen wie dass geregelt ist;
Wenn ein Kind oder ein Tier bei praller Sonne oder allgemein warmen Tagen im Auto eingesperrt sind, darf man da als Aussenstehender einfach die Scheibe einschlagen oder wird man dann gebüsst?
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Kommentare
Fr, 26/04/2019 - 13:12
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Das ist keine so einfache Antwort.
Wenn absolute Not im Verzug ist - dann dürftest du das - weil ja sonst Unterlassene Hilfeleistung.
Wenn es so ist, aber noch nicht absolut äusserst nötig - dann gilt wohl die Hilfe holen, die notwendig ist - entweder den Besitzer ausfindig machen oder wenn das nicht geht, die Polizei rufen.
Patrick L. Surber Sie begehen wohl eine Straftat (Sachbeschädigung), werden aber nicht bestraft, wenn Sie erfolgreich einen rechtfertigenden Notstand geltend machen.
Flurina Luna Strässle hatte das Thema erst grad mit nem befreundeten Polizisten, Polizei informieren und wenns sich um Notfall (kollabieren zb) handelt Beweisfoto/-video machen und Scheibe einschlagen. aber Richi kann das besser, genauer beantworten...