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Hoi Zäme
Jetzt hab ich auch mal eine Frage und zwar ob sich die Gesetzeslage beim Thema Gutschein verändert hat.
Früher war es so wer einen Gutschein gekauft hat war dieser unlimitiert gültig, auch wenn ein Ablaufdatum vermerkt war. Ist dies nun anders?
Habe gestern bemerkt dass mir ein DeinDeal Gutschein abgelaufen ist und die weigern sich diesen gutzuschreiben dass ich einen gültigen beziehen kann.
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Hoi Zäme
Jetzt hab ich auch mal eine Frage und zwar ob sich die Gesetzeslage beim Thema Gutschein verändert hat.
Früher war es so wer einen Gutschein gekauft hat war dieser unlimitiert gültig, auch wenn ein Ablaufdatum vermerkt war. Ist dies nun anders?
Habe gestern bemerkt dass mir ein DeinDeal Gutschein abgelaufen ist und die weigern sich diesen gutzuschreiben dass ich einen gültigen beziehen kann.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Rechtlich gesehen MUSS ein Gutschein ein Ablaufdatum haben. Wenn er unbeschränkt gültig sein soll, muss das also extra auf dem GS vermerkt sein. Alle Parallelwährungen/Regionalwährungen, die seit Jahren am Entstehen sind, um die Folgen des kommenden Zusammenbruchs des Geldsystems für die Regionen abzumildern, müssen auf Gutscheinbasis erstellt werden, da niemand Geld drucken darf (ausser die Privatbanken, die einen kriminellen Weg gefunden haben, Geld aus dem Nichts zu schöpfen und dadurch den Zusammenbruch verursachen, der bald kommen wird), daher weiss ich das so genau. Ich musste dafür das Recht studieren, was Gutscheine betrifft. Was ich hier sage, gilt für die Schweiz.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Carolin Metzler
Dann ergänze doch bitte die entsprechende Rechtsquelle, wenn du für deine Aussage schon das Reht studiert hast
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Hier, hab was einkopiert, einfach schnell gegoogelt:
Wie lange gelten Gutscheine?
Gutscheine werden rechtlich wie Bargeld behandelt. Allerdings sind Sie mit Bargeld nicht an ein bestimmtes Geschäft gebunden. Mit einem Gutschein schon. Und: Sie können ihn weder zurückgeben und gegen Bargeld eintauschen noch haben Sie Anspruch darauf, dass Sie Bargeld ausbezahlt bekommen, wenn Sie nicht für den ganzen Betrag einkaufen. In diesem Fall müssen Sie statt Retourgeld wieder einen Gutschein akzeptieren.
Bei der Frage, wie lange ein Gutschein gültig ist, wird es noch komplizierter. Hier die Rechtslage kurz erklärt:
Gutscheine ohne Verfalldatum: Ist auf einem Gutschein kein Ablaufdatum aufgedruckt («gültig bis…») gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Diese betragen je nach Art der Forderung 5 oder 10 Jahre. Gutscheine für kleinere Waren wie Bücher, Kleider, Lebensmittel, für ein Essen im Restaurant oder für eine Massage laufen nach 5 Jahren ab. Bei Gutscheinen für Hotelübernachtungen, Reisen, Theaterbesuche oder Wellnesseintritte beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre (Artikel 128 Obligationenecht).
Gutscheine mit Verfalldatum: Häufig ist auf Gutscheinen eine beschränkte Gültigkeit aufgedruckt, zum Beispiel ein oder zwei Jahre. Diese Fristen sind kürzer als die Fristen im Obligationenrecht. Ob das rechtlich zulässig ist, gilt unter Juristen als umstritten. Wer auf die gesetzlichen Fristen bestehen will, müsste in einem Streitfall gegen den Geschäftsinhaber klagen. Weil es bei Gutscheinen meist um geringe Beträge geht, lohnt sich dieser Aufwand kaum. Bis heute gibt es jedenfalls keine Gerichtsurteile zu dieser Frage.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Carolin Metzler
Gaby Nehme mhm komisch - das widerspricht ja deiner aussage, dass der Gutschein ein ablaufdatum haben muss
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Carolin Metzler eigentlich nicht, nein. Wenn er keins hat, gelten einfach die gesetzlichen Fristen, aber sie laufen trotzdem ab. ALso muss ein unbeschränkt gültiger als solcher gekennzeichnet sein. So einfach. Umkehrschluss sozusagen 😉
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Carolin Metzler
Nein nein... deine aussage war, dass ein gutschein ein ablaufdatum haben muss und es explizit draufstehen muss, wenn er unbegrenzt gültig sein soll... in dem von dir kopierten text steht, dass ein Gutschein unbegrenzt gültig ist, sofern kein ablaufdatum draufsteht. Das sind zwei völlig unterschiedliche aussagen...
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Carolin Metzler ich kopier meinen Test hier ein, Du interpretierst nämlich was falsch:
Wenn er unbeschränkt gültig sein soll, muss das also extra auf dem GS vermerkt sein.
Denn wenn nicht, läuft er eben ab. Karin Fontanive, ich habe mich missverständlich ausgedrückt, denn eigentlich meine ich genau das.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Carolin Metzler
Gaby Nehme er läuft eben nicht ab, wenn kein ablaufdatum vermerkt ist... verjährung hat nichts mit ablauf zu tun
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Karner
Muss ein ablaufdatum haben ja aber soviel ich weis bei den Gutscheinen wo Geld geflossen ist muss der auch nach dem Ablaufdatum noch entgegengenommen werden kann nicht ablaufen !!
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Melissa Coco Vacic
Karin Fontanive ou habe es per zufall gesehen das du eine antwort gegeben hast (keine meldung erhalten). okay vielen dank
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Simone David
Kleiner Tipp. Du wirst bei "deindeal" einen Gutschein einer anderen Firma bezogen haben? ZB eine Reise oder Massage oder einen Gutschein für was anderes?
Frag doch bei denen nach ob sie den Gutschein trotzdem entgegen nehmen obwohl abgelaufen.
Ich hatte eine Massage Praxis und ein Geschäft mit deindeal gemacht. Habe auch Kunden nach Ablauf des Gutscheins massiert da ich ja das Geld des Kunden von deindeal einkassiert habe.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Genau! So habe ich es auch gemacht, als ich eine Firma kaufte und da noch so ein DeinDeal am laufen war. Ich habe noch 2 Jahre nach Ablauf/Verfall die Leistung erbracht. Aus dem gleichen Grund.
Fr, 02/06/2017 - 14:22
Gaby Nehme
Ist auch interessant: http://www.familienleben.ch/leben/finanzen/gutscheine-und-ihre-gueltigke...