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Hoi zäme ich habe kurz eine Frage
Eine Freundin von mir hat einen Brief bekommen in dem drin steht dass sie STIPENDIEN zurückerstatten muss die Sie für ihre 1. Ausbildung bekommen hat die sie aber nie abegschlossen hat. (Die Lehre wäre im august 16 zu Ende gewesen)
Sie hat die Lehre im 1. Bildungsjahr abgebrochen & nachdem keinen EFZ/EBA Abschluss absolviert!
Kennt sich jemand damit aus & könnte mir sagen ob sie diese Stipendien tatsächlich zurückerstatten muss (auch wenn sie zurzeit kein einkommen hat)?
Viele lieben Dank!
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Hoi zäme ich habe kurz eine Frage
Eine Freundin von mir hat einen Brief bekommen in dem drin steht dass sie STIPENDIEN zurückerstatten muss die Sie für ihre 1. Ausbildung bekommen hat die sie aber nie abegschlossen hat. (Die Lehre wäre im august 16 zu Ende gewesen)
Sie hat die Lehre im 1. Bildungsjahr abgebrochen & nachdem keinen EFZ/EBA Abschluss absolviert!
Kennt sich jemand damit aus & könnte mir sagen ob sie diese Stipendien tatsächlich zurückerstatten muss (auch wenn sie zurzeit kein einkommen hat)?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 16:05
Robert Schweng
Ich denke, das hängt von der Stiftung ab, von der Sie das Stupendium bekommen hat,
Dort finden sich oft Klauseln, welche besagen, dass man das Stipendiumbei Abbruch zurückgezahlt werden muss .
Di, 15/08/2017 - 16:05
Monique Schmidli-Rieder
Natürlich muss sie die zurückzahlen. Ist ja nicht das Problem des stipendiengebers wenn sie die Ausbildung abbricht und nix im Sack hat.
Das ist fast wie ein Zinsloses Darlehen. Das muss auch zurückgezahlt werden.
Di, 15/08/2017 - 16:05
Ivana Jona
Ich bekam auch stipendien während der lehre dafür musste ich gute leistungen bringen, musste jedes zeugnis einschicken. Durch das, dass ich sehr gut abgeschlossen habe (5.3) musste ich nichts zurückzahlen. Sie geben ja die stipendien um ihr die schulzeit zu erleichtern und ihr zu ermöglichen, gute leistungen zu bringen und nicht wegen den finanzen abzubrechen etc...
Da sie die lehre nicht erfolgreich abgeschlossen hat, und trotz den stipendien abgebrochen hat, muss sie diese zurückzahlen. Ist für mich logisch...
Ps. Meine stipendien kamen von der gemeinde
Di, 15/08/2017 - 16:05
Franziska Schmidt
Ja das muss sie weil es sind Bestimmungen der meisten Stiftungen wenn man es nicht fertig macht. Wenn man es fertig macht muss man es nicht mehr zurück zahlen. Steht übrigens im Vertrag.