Hoi zäme. Eine frage bitte. Ich habe eine 100% arbeit. Und ich suche noch 20% arbeit,fur wochenende. Können Sie sagen mir,ist das moglich,oder das ist verboten?
Danke

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Kommentare

Nina Karma

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Du musst bei deiner 100 % stelle um Erlaubnis bitten soweit ich weis

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Marion Kaiser

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bei uns ist es vom geschäft aus nicht erlaubt wenn man 100% arbeitet noch weitere arbeitgeber zu haben.

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Birgit Rechsteiner

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und dein Arbeitgeber darf dir die Zustimmung nicht geben - 120% zu arbeiten verstösst gegen das Arbeitsgesetz

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Sybille Rellstab

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Arbeitgeber fragen oder informieren. Wenn es Deine Arbeit nicht beeinträchtigt meist kein Problem. Habe ich jahrelang mit Einverständnis des Arbeitgebers gemacht.

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Sarah Wiederkehr

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Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
45 Stunden pro Woche für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, Büropersonal, technische und andere Angestellte, Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels
50 Stunden pro Woche für alle übrigen Arbeitnehmenden.

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitn...

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Andreas Thanner

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Und ergänzend: wenn du 20% als Selbständigerwerbender arbeitest zählt dies nicht zum Arbeitsgesetz. Damit wäre es auch theoretisch möglich nochmals 100% zu arbeiten.

Und ja: die % sind nicht ausschlaggebend sondern die effektiven Arbeitsstunden gemäss Arbeitsgesetz.

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Milovan Kicko Milekic

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Ich arbeit in eine farben fabrik,als production mitarbeiter,100% arbeitzeit. Und wie viel noch ich kann arbeit in andere arbeit?

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Birgit Rechsteiner

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Ich gehe von einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden aus (Mitarbeiter in einem Industriellen Betrieb) - und wenn du schreibst, dass du 8 Stunden und 46 Minuten arbeitest (du sagst 30 Minuten für Pause und 16 Minuten für Duschen (?)) Pause und Duschen zählen nicht zur Arbeitszeit - oder schon?

Um welche Zeit fängst du mit der Arbeit an und um welche Zeit machst du Mittagspause und wann hörst du mit der Arbeit auf?

Gibt es das, dass du mal länger arbeiten musst - z.B. wenn jemand anders ausfällt oder so?

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Birgit Rechsteiner

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und dann noch eine Frage - bist du nach einem GAV angestellt?

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Milovan Kicko Milekic

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Ich arbeit vom 05:00 bis 13:46 frühschiht,und vom 13:30 bis 22:16 spötschiht. Wann ich arbeit frühschiht ich habe pause vom 09:00-09:15 und vom 11:00-11:15.
Am spötschiht am 18:00-18:30. Und letzte 16min ist immer fur tuschen

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Cécile Birchler

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Du brauchst die Zustimmung deines Haupt-Arbeitgebers!

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Milovan Kicko Milekic

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So,ich alles was ist bruche ist das?

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Cécile Birchler

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An wen ist diese Frage gerichtet?

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Milovan Kicko Milekic

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Fur dich. Alles was ich bruchr ist die Zustimmung vom meine arbeitgebers?

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Cécile Birchler

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Ja, rede mit deinem Arbeitgeber. Falls er zustimmt, wird er aber bestimmt eine Bedingung aussprechen, nämlich, dass du, falls du noch nebenbei Arbeiten solltest....deine Hauptarbeit wegen Übermüdigkeit nicht leiden darf.

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Lüchinger Beni

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geh Arbeiten soviel du kannst , und vergiss dein Leben, vor lauter Arbeit.

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Susanne Gerber

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Unnötiger Komentar....

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Leya Weymuth

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120% sind erlaubt, jedoch muss man seinen 1. Arbeitgeber über den weiteren informieren

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