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Hoi Zäme!
Bin seit Februar. 17 in der schweiz. Da bei mir alles sehr schnell ging, habe ich mir ein möbliertes Zimmer (überteuert) gemietet. Da ich aber mit der L Bewilligung schwer etwas anders bekam, musste ich dort zugreifen. Der Vertrag wurde mit einer Kündigungsklausel zum 31.7 (wegen befristeten Job) versehen. Ansonsten erst wieder zum 31.3.18 oder wenn früher muss ich Miete nachzahlen. Nun habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und würde gerne aus diesem Zimmer. Da es wirklich sehr klein ist und ich mich auch in der "WG" nicht wohl fühle. Was kann ich tun? Kann ich einfach kündigen?
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Hoi Zäme!
Bin seit Februar. 17 in der schweiz. Da bei mir alles sehr schnell ging, habe ich mir ein möbliertes Zimmer (überteuert) gemietet. Da ich aber mit der L Bewilligung schwer etwas anders bekam, musste ich dort zugreifen. Der Vertrag wurde mit einer Kündigungsklausel zum 31.7 (wegen befristeten Job) versehen. Ansonsten erst wieder zum 31.3.18 oder wenn früher muss ich Miete nachzahlen. Nun habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und würde gerne aus diesem Zimmer. Da es wirklich sehr klein ist und ich mich auch in der "WG" nicht wohl fühle. Was kann ich tun? Kann ich einfach kündigen?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Annelise Schnyder
Ja, du kannst vorher kündigen, musst aber einen solventen nachmieter bringen, der bereit ist, den mietvertrag zu den gleichen bedingungen zu übernehmen, ansonsten haftest du bis zum ende der ordentlichen kündigungsfrist für die miete.
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefanie Griessbach
Es steht nichts davon im Mietvertrag das ich einen Nachmieter irgendwann suchen muss.
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Annelise Schnyder
Wenn du ausserhalb der kündigungsfrist kündigst, also z.b. Per 31.10. musst du entweder für die monate bis 31.03. selber zahlen oder einen solventen nachmieter bringen, der die wohnung ab diesem zeitpunkt übernimmt.
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefanie Griessbach
Sag doch nicht Wohnung dazu. Es ist ein möbliertes Zimmer
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Christina Ammann
Stefanie Griessbach Anneliese Schnyder meint das Mietobjekt. Ob Wohnung oder Zimmer, die Vertragsbedingungen sind dieselben. Und ich schliesse mich Annelise an, wenn du keinen Nachmieter hast, musst du die restlichen Monate bezahlen
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Sandra Vogt
Schreibe das mietobjekt aus. Inseriere es zb bei Spitäler oder Altersheime gibt viele Mitarbeiter die auf der Suche sind. Wenn die Lage des Objekt gut liegt, solltest Du gute Chance haben
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Andrea Widmer
Du schreibst ja oben selber, dass eine Klausel im Vertrag eingetragen ist. Du hast ihn unterschrieben, also mit dieser Bedingung akzeptiert.
Die Frage brennt bei mir noch: weshalb überteuert? Wie sind die marktüblichen Preise in jener Region für ein möbl. Zimmer?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefanie Griessbach
1100 CHF für ein Zimmer. Wo kann ich das in Erfahrung bringen?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Robert Schweng
Stefanie Griessbach schauen Sie auf dem Wohnungsmarkt in Ihrer Umgebung oder in der Tageszeitung.
Fragen Sie am besten auch mal beim Mieterverband nach:
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Andrea Widmer
Was ist in diesen 1100 inbegriffen? In welcher Region? Ländlich oder städtisch? Infrastruktur? Das ist alles massgebend für die Ermittlung des üblichen momentanen Marktwertes. Dann kommt hinzu, dass in der CH Wohnraum knapp wird, immer weniger Und immer teurer. An dies müssen wir uns gewöhnen, oder auswandern nach Kanada, da gibts noch Platz zum atmen!
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Andrea Widmer
Wenn ich rund um Erlinsbach SO (Dein angegebener Standort oben) schaue, ist das gar nicht so überteuert. Sind alle WG-Zimmer im selben preislichen Rahmen! Z.B. 15qm2 für 950 Fr und eines mit 13qm2 für 750 Fr!
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Walter Büchi
eine ungefähre übersicht über die mietpreise in der schweiz :
http://www.hev-schweiz.ch/vermieten/statistiken/mietpreise/durchschnittl...
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Andrea Jasmin Erismann
wenn man auserhalb der kündigungsfrist kündigt muss man jemand suchen der den vertrag übernimmt & dies auch bezahlen kann & sonst muss man selber zahlen bis zum fristgerechten termin. egal ob wohnung oder nur miete und egal ob es im vertrag steht oder nicht
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Stefanie Griessbach
Und wie sieht es damit aus?
Mi, 27/09/2017 - 15:45
Mladen Djokic
Diese 2-Wochen Frist gilt nur, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/fa...