Hoi zämä
Wie lang giltet Alimentenbevorschussig für Kind? Bis Lehranfang oder Lehrabschluss? Oder wo chani dass mal nahlässä
Dankä lg

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Kommentare

Isabelle Holzer

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Ha gmeint entweder bis 25gi oder bis zur erste abgschlossene Usbildig. Bin aber nid 100% sicher

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Christine Kunz

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ganz sicher mal bis zum 18 geburtstag. danach bis zum ende der erst ausbildung, längstens bis 25. mit ausnahmen evt. länger.

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Carmen Kainhofer

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leider wohl nicht mehr zwingend bis abschluss erstausbildung ..meiner bekannten wurde es gestrichen ab dem 18. geb. da es klar ist dass das geld nie wieder zurückzuholen sei.. dies kann aber anscheinend auch schon früher passieren habe ich gelesen..(mutter muss dann aufs sotzamt wenns nicht reicht, und ansonsten hatt sie pech gehabt )ich habe mich ehrlich gesagt nicht getraut nachzufragen bei uns , nicht dass da noch einer auf dumme ideen kommt .. :/

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Carmen Kainhofer

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wird ev auch kantonal wieder anderst sein, welchen kanton würde es betreffen ?

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Carmen Kainhofer

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ah ja, das volljährig gewordene kind muss es selber beantragen dann , es wird nicht mehr dem elterteil ausbezahlt .

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Jane Gagnaux

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Bis abgeschlossener 1. berufslehre oder 25. lebensjahr

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Carmen Kainhofer

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also lehranfang ganz sicher nicht , wenn dann wäre höchstens die frage bis 18 oder bis abschluss der erstausbildung 😊

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Isabelle Holzer

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Carmen Kainhofer

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achtung ! es geht um Alimenten BEVORSCHUSSUNG !!

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Markus Meyer

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Nach Art. 293 Abs. 2 ZGB hat das öffentliche Recht die Ausrichtung von Vorschüssen für den Unterhalt des Kindes zu regeln, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Im Kanton Zürich finden sich die entsprechenden Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz und der Verordnung über die Alimentenhilfe.

Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Wohngemeinde des Kindes die im massgeblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge. Diesen Anspruch haben auch Volljährige, sofern sie einen entsprechenden Rechtstitel besitzen. Die Wohnsitzgemeinde bevorschusst die Unterhaltsbeiträge bis zum Höchstbetrag einer vollen Waisen- und Kinderrente gemäss AHV-/IV-Gesetzgebung (§ 23 KJHG).

Eine Bevorschussung kommt nur für Kinderunterhaltsbeiträge in Betracht. Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst.

Quelle: http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/11.2.01.%20Alimentenbevorschussung...

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Markus Meyer

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Kinderalimente sind geschuldet bis zum ordentlichen Abschluss der 1.Ausbildung, längstens bis 25.

würde also meinen, dass die Bevorschussung dem Folgen muss

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Dominique Treskavec

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Dominique Treskavec

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seite 39

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Rominga Egle

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Also bei uns hiess es Alimenten nach 18Jahren werden nicht von der Gemeinde bevorschusst?
Jetzt zahlt mein EX seit Mai 2017 nichts mehr für seine 19jährige Tochter die sich noch in der 1.Ausbildung befindet und wir können schauen wo wir bleiben?
Ach ja, wir wohnen im Kt. TG

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