Hoi zämä😊
I ha es alige... U zwar bini mieterin imne block u wohne im 3stock! I ha e chlini tochter, si isch fängs 19mönet! Si düe bi üs sit 2 wuche dr bock saniere,sprich striche! Übers striche u dases bis mitti November geit bini 4tag vorher informiert worde imne schribe wasi scho zimli fräch ha gfunde dasi innert 4tag seu dr baukon grumt ha!
Iz isches eso dasi mir zgländer hei wäg gno zum striche !!! I cha mi baukon sit 2 wuche nöme nutze!! U i ha grossi angst um mini chlini Tochter!!! Isch das erlaubt ider schwiz das eso zla au übers wucheend u über dnacht u das sit tage..? Söti do ned mietminderig becho u informiert werde? Bi ratlos...dankeshomal im vorus!!

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Kommentare

Carolin Metzler

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Also eine mietminderung "bekommt" man in den seltensten fällen einfach so. Und da du ja eine tür am balkon hast, sollte das Risiko eigentlich überblickbar sein...
Wie lange kannst du denn den balkon nicht nutzen gesamthaft? Und schonmal mit der verwaltung gesprochen betreffend mietminderung?

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Sara Leiser

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Dauert seit 2 wochen & geht bis Mitte November! Noch nichts angesprochen... Ja eine tür klar, aber ist das erlaubt? Ich kann nichtmal lüften weil wen das kind auf den balkon kommt fällt es vom 3 stock! Nein noch nichts angesprochen,wollte mich erstmal informieren wer im recht ist und ob sowas erlaubt ist?!

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Carolin Metzler

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ich wüsste nicht wo gesetzlich was geregelt sein sollte... und wegen Mietzinsminderung... schriftlich einfordern(sind aber max ein paar %). Vorgehen ist sonst auf der homepage vom Mieterverband sehr schön beschrieben

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Carolin Metzler

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Bitte

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Manuel Schranz

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Finde ich eine sehr spannende Frage. Das eine ist die Frage der Mietzinsminderung, wo sich Carolin Metzler sicher gut auskennt. Die andere ist die mögliche Haftung des Eigentümers, falls ein Unfall passieren sollte, hier ist wohl vor allem die Werkeigentümerhaftung einschlägig und allenfalls auch eine strafrechtliche. Ich würde die Verwaltung freundlich auf diese gefährliche Situation hinweisen und dir eine allfällige Mietzinsreduktion vorbehalten.

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Carolin Metzler

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ich stimme dir zu und habe die Haftung nicht ausgeschlossen😉 ich denke einfach, dass man eine balkontür ja auch zulassen kann bzw ein kind auf einen gesperrten balkon gar nicht kommen sollte - es würde sich also allenfalls zumindest die Frage nach selbstverschulden stellen

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Patrick Fischer

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(Admin) nein dies ist so nicht erlaubt! Da muss eine Absturzsicherung hin!
Am nesten mit einem Arbeiter sprechen, dieser kann Dich an den Polier weiterleiten.

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Sandra Hammerer

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Also uns wurde von Mitte April bis Ende August der Balkon weggenommen zwecks Sanierung. Sie haben einfach auch die Griffe der Balkontüre entfernt. Ist also durchaus erlaubt, sofern gewährleistet ist, dass ihr den Balkon nicht mehr betreten könnt. Mietzinsreduktion muss schriftlich verlangt werden, am besten sobald alles abgeschlossen ist.

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Sara Leiser

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Bei uns wurde kein grif entfernt ,sprich mein kind kann raus wen 1 min nicht beaufsichtigt bzw wenn ich auf wc!

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Sandra Hammerer

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Dann würde ich eine entsprechende Sicherung verlangen.

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Susan Stadelmann

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Die arbeiter sind verpflichtet eine absturzsicherung zu montieren, den nicht nur dein kind kann eunterfallen sondern auch ' 'erwachsene'

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