Hoi Mitenand

Ein guter Freund ist in Ausbildung bei einer Autogarage. Da er keine Möglichkeit hat über Mittag mach Hause zu gehen nimmt er Mittag mit. ABER: Der Chef schickt ihn raus, er meint MA können über Mittag nicht in der Garage bleiben, nur der Chef und Chef Stv. bleiben über Mittag drin. Der Azubi bleibt draussen, 1h draussen an der Kälte ist nicht grad angenehm.. die anderen MA's gehen über Mittag nach Hause da sie aus der Umgebung sind. Meine Frage; Müsste / Sollte / Dürfe der Betrieb nicht eine Möglichkeit bieten können dort Mittag zu essen? Auch wenn es in der Werkstatt ist z.B.? Muss ja nicht gleich eine Kantine sein..

Danke für jede Hilfe. En Guete Mitenand!

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Kommentare

Susan Stadelmann

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Der chef muss ihm eine möglichkeit bieten, ich würde es verstehen wen der chef und stv nicht da wäre, aber da sie ja anwesend sind, verstehe ich deren sein problem nicht, entweder mit chef reden oder andere garage suchen

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Ma Va

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hett jetzt au gseit söll mol mitem lehrlingsamt i verbindig setze diä chönd vilicht vermittle

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Petra Schläpfer-Oberhammer

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Grundlage?
Ich war in einer Garage Ausbildnerin, nach Amt der Berufsbildung muss der Betrieb ihm die Möglichkeit bieten drinnen pause zu machen.

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Bea Brändle-Brunner

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Weiss leider nicht, wie es rechtlich ist: aber jede Berufsschule hat mittlerweile eine(n) Schulsozialarbeiter(in). Termin mit dieser Stelle vereinbaren, die können oft sehr gut vermitteln...

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Huanito Huanel

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hier habe es heraus gesucht und Kopiert (siehe Ziffer 1+3):
Art. 33 Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten 1 Soweit ein Bedürfnis besteht, insbesondere bei Nacht- und Schichtarbeit, sind den Arbeitnehmern von den Arbeitsplätzen getrennte zweckmässige, ruhige und möglichst natürlich beleuchtete Ess- und Aufenthaltsgelegenheiten mit Blick ins Freie zur Verfügung zu stellen. 2 Erfordert der Arbeitsablauf die Anwesenheit von Arbeitnehmern in Arbeitsräumen auch während der Pausen, so müssen zweckmässige Sitzplätze zur Verfügung stehen. 3 Nötigenfalls sind Ruhegelegenheiten einzurichten. 4 Stehen die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit regelmässig und häufig in Arbeitsbereitschaft und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind andere Räume zur Verfügung zu stellen, in denen sie sich aufhalten können.

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Huanito Huanel

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Huanito Huanel

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Der Arbeitnehmer wusste es klar, dass er ein Lehrling einstellt, dass weiter weg wohnt . Und üblich ist es auch nicht, das Lehrlinge sich eine eigene Wohnung leisten können, um näher zu wohnen. Und offensichtlich, durch die geschilderte Situation, weis der junge Mann nicht wohin, über die Mittagszeit. Dadurch ist er physisch und psychisch (teilw. Wetter bedingt) überstrapazierenden Aspekten ausgeliefert. Unverständlicher ist es dann auch, wenn der Vorgesetzte inkl. Stv. sich selber im Innen des Gebäudes Aufhalten, und das genau während der Mittagspause. Mehr Sinn würde es machen, wenn das Grundsätzlich für alle gilt, dass niemand während der Mittagspause im Gebäude ist, wie Sicherheitsvorschriften ect. argumentiert wird.

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Daniela Goetschy

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Ich ha sgliche mit miner tochter gha, Lehrlingsamt seit ( Nei miesse si sin nit )

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