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Hoi
Ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben. Ich habe eine Audioaufnahme eines Richters gemacht wo er mir droht, dass wenn ich einen Vorwschlag der an einer Schlichtungsverhandlung gemacht wurde nicht annehme er auch anders könne und mich nach ZPO usw bestrafe und mir mein Recht teilweise oder ganz verweigere.
Nun kam heute ein neuer Brief in dem er mir mit Strafanzeige deswegen droht. Soweit ich weiss nach Bundesgesetz (hab das Urteil aber leider nicht gefunden) darf ich Aufnahmen von öffentlichen Behörden machen, da es sich ja nicht um Private Gespräche handelt. Er ist anscheinend ziehmlich sauer, weil es Ihn wahrscheinlich den Job kosten könnte.
Wie seht Ihr das? Habe ich das Recht solche Aufnahmen zu machen?
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Hoi
Ich hoffe Ihr könnt mir eine Auskunft geben. Ich habe eine Audioaufnahme eines Richters gemacht wo er mir droht, dass wenn ich einen Vorwschlag der an einer Schlichtungsverhandlung gemacht wurde nicht annehme er auch anders könne und mich nach ZPO usw bestrafe und mir mein Recht teilweise oder ganz verweigere.
Nun kam heute ein neuer Brief in dem er mir mit Strafanzeige deswegen droht. Soweit ich weiss nach Bundesgesetz (hab das Urteil aber leider nicht gefunden) darf ich Aufnahmen von öffentlichen Behörden machen, da es sich ja nicht um Private Gespräche handelt. Er ist anscheinend ziehmlich sauer, weil es Ihn wahrscheinlich den Job kosten könnte.
Wie seht Ihr das? Habe ich das Recht solche Aufnahmen zu machen?
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Luisa Toma
(LAIE) Meines wissen dürfen Aufnahmen egal welcher art nur gemacht werden wen die beteiligten vorweg informiert worden sind
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Geht heir zwar um die Polizei, ist aber auch ne öffentliche Einrichtung.http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/Das-heimliche-Mikrofon-der-Kesb-Kritik...
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Walter Büchi
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&zoom&type=show_...
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Marcel Marty
Gemäss Art. 71 StPO sind «Bild- und Tonaufnahmen innerhalb von Gerichtsgebäuden» nicht gestattet. Du hast Dich damit also strafbar gemacht.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Marcel Marty
Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20052319/index.html#a71
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Walter Büchi
interessensabwägung im sinne 141 II StPO
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Christian Twer
Gemäss Art. 71 StPO sind Bild- und Tonaufnahmen nicht gestattet - das ist allerdings keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit - also eine Geldbusse. Dass Aufnahmen, die nicht persönlicher Natur sind gemacht werden dürfen, ist meiner Meinung nach gesichert. Eine Schlichtungsverhandlung ist öffentlich - das dort gesprochene damit auch. Wenn ein Richter damit droht, Rechte zu verweigern, dann liegt diesbezüglich allerdings eine Straftat vor - und ich würde einen guten Anwalt kontaktieren ....
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Abgesehen davon ob Aufnahmen im Gericht nun gestattet sind oder nicht, frage ich mich ob diese im Falle einer Verhandlung gegen den Richter als Beweis überhaupt zugelassen sind. Davon ausgegangen das Tonaufnahmen nicht gestattet sind wurde der Beweis ja eigentlich wiederrechtlich erlangt und wäre somit bei einer Verhandlung ausgeschlossen, oder sehe ich das falsch?
In diesem Falle wäre natürlich ein oder mehrere Zeugen vermutlich (aus Gerichtssicht) beweiskräftiger. Ich wär einfach sehr vorsichtig um nicht von Regen in die Traufe zu kommen. Auch das solide Schweizer Rechtssytem kann sich zuweilen in ein Unrechtssystem verwandeln wenn Beziehungen, Status und Macht mit von der Partie sind.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Was ist denn mit der Schlichtung passiert? Wurde eine einigeung gefunden, eine Klagebewilligung ausgestellt oder ein Urteilsvorschlag erstellt? Was hat dir der Richter genau im Brief mitgeteilt / gedroht?
Meines Wissens sind auch die Richter von der Schlichtung und einer allfälligen Gerichtsverhandlung nicht diesselben. Das ganze ist sicher ärgerlich, wird aber ev. auch nicht mehr so heiss gegessen wie es gekocht wurde. Letzten Endes kann ich dir nur raten abwägen, ev. mit einem Anwalt oder bei einer Rechtsberatung eine professionelle Meinung einholen und nur mit aussagekräfigen Beweisen und geklärter Gesetzeslage zurückschiessen. Meine Erfahrung ist das jeder Schuss gleich doppelt erwidert wird. Also triffst du besser gleich beim ersten Mal ins Schwarze 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Junge junge jede Menge infos. Noch eine Meinerseits. Es wurde nicht im Gericht aufgenommen. Der Richter hat mich einen Tag später um etwa 18.30 Zhr telefonisch kontaktiert und auf mich eingeredet. Da er damit keinen Erfolg hatte hat er mit dann gedroht, dass er auch anders kann. Also kein Gerichtsgebäude sondern ein Anruf bei mir zuhause. Freundin sass auch daneben und Telefon war auf lautsprecher.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Manuel Hefti
Nun gut, dann sieht die Rechtslage wohl etwas anders aus. Letzenden Ende steht aber Papier über Zeugen über Tonbandaufnahmen denke ich. Ich kenne die ganze Hintergrundgeschichte nicht und ich bin auch kein Anwalt. Aber ich kann dir nur raten die Sache gut abzuwägen und die Rechtslage sauber vorab zu klären bevor du in den Kampf ziehst. So ein Rechtsstreit kann sich lange hinziehen und sehr an deiner Energie zehren. Ich hab das selber erlebt, wegen lächerlichen Mietstreitigkeiten.
De Gschider git noh, de Esel bliibt stoh.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Christian Twer
Gedächnisprotokoll des Gespräches von der Freundin als Zeugin anfertigen .... geht ja dank Aufnahme Wort für Wort 😉 Es ist allerdings schon sehr ungewöhnlich, dass der Richter einen Tag später zu Hause anruft - lässt sich der Anruf anhand einer Telefonliste verifizieren?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Es ging um einen Kaufvertrag mit meiner Ex. Sie hatte den Vertrag sogar mit einer von Ihr gewählten Zeugin unterschrieben. Nachdem die Möbel draussen waren hat sie ihn sofort mündlich wiederrufen und 10 tage später schriftlich. Ging dann halt vor Gericht, weil sie und ihre Umzugshelfer behauptet haben ich habe Sie körperlich bedroht und genötigt den Vertrag zu unterschreiben.Waren 4 Kerle und 4 Frauen.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Das Geld habe ich bis heute nicht und meinen Teil der Möbel nach den Regeln der einfachen Gesellschaft bekomme ich auch nicht.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Habe schon einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter gestellt gehabt. Nun ist er Stinkig. Geht im moment noch um den hälftigen Mietanteil der Ex und das Kapital vom damaligen gemeinsamen Sparkonto, was sie sich ohne erlaubnis auf ihr privatkonto überwiesen hat.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Ihre anwältin hat das in 2Stellungnahmen bestättigt. Geld hab ich aber immer noch nicht zurück. Geht seit zwei Jahren und seit einem halben Jahr verweigert sie mir unseren Sohn komplett.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Roman Richle
Maik Dreissigacker oh Du "arme Siech", Kopf hoch und lass Dich nicht unterkriegen!!!!
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Ach noch was. War keine Schlichtungs- sondern ne Einigungsverhandlung.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Roman Richle
Deine Telefongespräche zu Hause darfst Du sicher aufnehmen. Der Richter dürfte zwei gröbere Probleme haben: 1. es ist sehr unüblich, dass ein Richter eine Prozesspartei privat anruft, es läuft immer alles schriftlich... 2. der Richter hat ein mega Problem, wenn die Aufnahme bekannt wird, auf der er Dich genötigt und Dir Rechtsverweigerung angedroht hat!!! in dem Sinne, mach weiter, viel Energie und viel Glück !!!!
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Nach welchem Artikel der ZPO will er Sie bestrafen für eine Nichtannahme eines Vorschlages im Einigungsprozess und was genau droht er Ihnen im Brief an?
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Maik Dreissigacker
Muss ich erst nachschauen. Im Moment will er gegen mich nach Art. 179ter StGB mit einer Strafanzeige vorgehen.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Könnte er grundsätzlich machen ja. Deshalb wäre interessant zu wissen auf was er sich mit der ZPO Drohung bezieht.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Urs-Werner Merkli
Was soll man machen, wenn Amtspersonen luegen oder Aussagen abstreiten? Aufnehmen!
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Peter Spillmann
Leider legal nicht durchführbar und somit als Beweis unzulässig. Und dummerweise auch noch strafbar.
Mi, 27/09/2017 - 15:40
Beat Weissen
Nicht grundsätzlich als Beweis unzulässig. Je nach Umständen durchaus zulässig (Interessensabwägung, ...)