Hoi. Hab mal wieder eine Frage an euch. Ich habe vor einiger Zeit die Beiständin wegen Amtsmissbrauch, Verweigerung der Akteneinsicht und div. anderen Straftaten anzeigen müssen. Hatte auch eine von Ihr genehmigte Audiodatei beigefügt. Nun verklagt mich meine Ex (weil es ja bei den Gepräch auch um die KM ging) auf unrechtmässige Aufnahen einer Audiodatei. Die Ex wurde aber nicht angezeigt also nur die Beiständin. Warum gibt die Beiständin diese Audioaufnahme an meine Ex weiter die Sie gar nichts angeht und auch gar nicht anwesend war. Das ist doch weitergabe an Beweismittel an eine unbeteiligte, nicht involvierte dritte Person. Ach ja. Ich habe nichts schlechtes über die KM gesagt. Darf die Ex mich dann überhaupt anzeigen mit einem Beeweismittel was Sie gar nichts angeht. Durch die weitergabe der Beiständin hat die Ex ja diese Aufnahme illegal erhalten Oder?? Danke für eure Infos.

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Kommentare

Thomas Deuber

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Oh, der fall wo die meisten gesagt haben, die audiodatei nicht weitergeben. Jetzt wirds spannend

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Andreas Georg

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Zur Frage, ob die Ex-Frau Dich anzeigen darf: Natürlich darf sie das. Ob dann aus der Anzeige etwas wird, steht auf einem andern Blatt geschrieben.
Zur Audiodatei: Ich verstehe aus Deinem Beitrag nicht, wo und wann Du die Audiodatei aufgenommen hast. Oder warst Du das gar nicht? In der Schweiz haben versteckt aufgenommene Audiodateien einen schlechten Stand vor dem Richter. Die entsprechenden Gesetze sind sehr streng.
Zum Verhalten der Beiständin: Wenn Du die Beiständin verzeigst, kannst Du von ihr keine rechtsvorbildliches Benehmen erwarten. Aber ich schlage vor, dass Du eine andere Beiständin beantragst, welcher Du auch vertrauen kannst. Das ist besser als ein Rechtsweg.

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Maik Dreissigacker

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Hallo. Ich musste Sie anzeigen weil Sie mir die Akteneinsicht verweigerte, obwohl ich direkt beteiligter bin. Das das Gerät läuft wusste Sie weil Sie mich danach gefragt hatte und ich es auch gesagt hatte. Also Stillschweigent akzeptiert. Ich sollte ein Dokument unterschreiben, dass ich keine Kopien der Akten oder sonstiges mache. Ansonsten bekomme ich keien Akteneinsicht. Also klare Nötigung und Amtsmissbrauch

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Beat Weissen

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Maik Dreissigacker, Akteneinsicht bedeutet nicht automatisch, dass Sie Kopien erhalten.

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Maik Dreissigacker

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Doch. steht so im Gesetz. Das ich als Direktbeteiliger das darf.

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Maik Dreissigacker

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Thomas Deuber. Ist eine andere Aufnahme gewesen.

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Lara Ragonesi

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Die Ex ist auch zu hören oder wird nur über sie gesprochen?

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Maik Dreissigacker

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Wird nur darüber gesprochen. Die ist nicht anwesend

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Lara Ragonesi

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Dann verstehe ich nicht, wieso sie eine Anzeige wegen unbefugtem Aufnehmen von Gesprächen einreicht. Hat sie das schon gemacht oder nur angedroht? Zudem schreibst du einmal Anzeige und einmal "verklagen"... hat sie straf- und/oder zivilrechtliche Schritte angedroht bzw. eingeleitet?

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Lara Ragonesi

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Sorry, zur Klärung. Passiert das in DE oder in der CH?

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Maik Dreissigacker

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Passiert in der Schweiz. Sie hat anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft gegen mich gestellt.

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Fabian A. Gaglione

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Straftatbestand??? Über jemand reden und dies auf Tonband aufnehmen ist doch grundsätzlich nicht verboten...?

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Lara Ragonesi

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Maik Dreissigacker dann seh ich nur allfällige Ehrverletzungsdelikte, zB üble Nachrede, Verleumdung etc., da sie ja selber nicht am Gespräch teilgenommen hat bzw. nicht auf der Aufnahme zu hörem ist..

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Stephan Busch

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Doch ist es

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Fabian A. Gaglione

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Stephan Busch
Rechtsgrundlage??

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Stephan Busch

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Fabian A. Gaglione Persönlichkeitsrecht steht in eurem Grundgesetz ? Behauptungen falscher Tatsachen usw usw , es erfüllt einige wiederhandlungen .

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Fabian A. Gaglione

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Wo steht dass etwas falsch behauptet wird?

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Stephan Busch

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Fabian A. Gaglione wo steht das es der Tatsache entspricht ? Man kann ja auch von übler Nachrede ausgehen !

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Fabian A. Gaglione

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In der Schweiz gilt die Unschuldsvermutung.

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Stephan Busch

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Fabian A. Gaglione richtig , aber er ist in der Pflicht das richtig zu stellen und wir sind nun mal keine Richter den die hören sich beide Seiten an und Beweise . Aber das Audiofile ist meines Erachtens nicht zusdig da privat aufgenommen und hätte jeder Zeit manipuliert werden können .

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Fabian A. Gaglione

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Zustig?

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Stephan Busch

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Fabian A. Gaglione sorry t9? zulässig

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Brigitte Gartmeier

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Soviel ich weiss ist es verboten ein Gespräch aufzuzeichnen ohne dass das Gegenüber etwas weiss.. Und soviel ich weiss kann das zur Anzeige gebracht werden. Soviel ich weiss ist das auch kein Beweismittel bei einer Anzeige.. Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen. So wie ich das verstehe geht es um ein Kind sollte es so sein dann bitte und das betrifft jetzte alles Eltern die im Streit sind, Hört endlich auf einander zu bekriegen das schadet dem Kind mehr als ihr denkt. Einmal hat man sich geliebt und ist eine Zeit den Weg zusammen gegangen wenn es nicht mehr geht und Kinder sind aus einer Beziehung entstanden gibt es leider immer wieder Streit wegen oder um das Kind. Ich finde das einfach himmeltraurig dass man nicht wie Erwachsene sprechen kann oder Hilfe holt damit wenigstens ein Kommunizieren stattfinden kann ohne dass man über den anderen schimpfen muss.. Mein Tipp lass es einfach im Raum stehen.. PUNKT

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Lara Ragonesi

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Eine Anzeige kann man nicht einfach so im Raum stehen lassen und es wurde scheinbar auch nichts ohne Mitwissen des Gegenübers aufgezeichnet..

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Brigitte Gartmeier

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Gibts Beweise dass das Gegenüber das wusste? hat man das aufgenommen? Wenn nein keine Chance...

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Lara Ragonesi

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Es geht ja darum, dass die ehemalige Partnerin, welche gar nicht auf der Aufnahme zu hören ist, deswegen Anzeige eingereicht hat. Wenn ich das richtig verstanden habe?

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Brigitte Gartmeier

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Ich denke es geht um ein wichtiges Gespräch mit details die niemanden entwas angehen oder es hat persönliche Antworten die niemanden etwas angehen. Ein Gspräch darf so nicht aufgezeichet werden. ich persönlich würde wenn ich sowas machen muss von allen beteiligten eine Unterschrieft verlangen dass sie einverstanden sind mit Datum und allem. Dann würde ich bei der Aufnahmen auch Datum und ankündigen dass das Gespräch aufgezeichnet wird

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Brigitte Gartmeier

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dann gehts nicht darum ob man sie hört sondern was gesprochen wurde. Interessant wäre es zu wissen ob es um ein Kind geht oder um einen Erwachsenen

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Lara Ragonesi

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Brigitte Gartmeier ja klar, deswegen sage ich ja, dass dieser Straftatbestand nicht zur Anwendung gelangen kann und verweise auf Ehrverletzungsdelikte..

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Beat Weissen

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Brigitte Gartmeier, ob das aufgenommene Gespräch in diesem Fall als Beweis zugelassen würde, entscheidet letztlich das Gericht. Ein absolutes Beweisverwertungsverbot für von Privaten illegal aufgenommenen Gesprächen gibt es nicht.

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Simone Kalberer

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Schau Dir mal das hier an: http://www.caselaw.ch/?p=1344

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Simone Kalberer

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Meines Wissens gibt es auch einen neueren schweizerischen Gerichtsentscheid (finde den gerade nicht) wo jemand frei gesprochen wurde, der eine polizeiliche Befragung heimlich aufgezeichnet hat. Begründung des Gerichts war glaubs, dass es sich nicht um ein nichtöffentliches Gespräch gehandelt habe.

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Stephan Busch

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Mag sein das sie ihn frei gesprochen haben , aber ich kann mir nicht vorstellen das die Aufzeichnung in dem Fall damals oder die jetzt in dem Fall zulässig ist und verwendet werden darf , da gibt es spezielle Richtlinien wegen Manipulation der Audiodatei. Software für sowas ist im Netz zu haben !

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Maik Dreissigacker

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Hallo zusammen. Noch mal kurz erklärt. Ich hatte mir einen Termin zur Akteneinsicht bei der Beiständin geben lassen. Aus mittlerweile über 2 Jahen Erfahrungswerten mit KESB, KJPD und Beiständin, nehme ich die Grspräche seit einiger Zeit auf. Mit dem Wissen der Beteiligten. Auch diesmal wurde die Beiständin darüber informiert und hat sich nicht dazu geäussert das ich das Aufnahmegerät ausschalten soll.Also hat Sie es stillschweigend akzeptiert. Dort wurde mir sofort vor der Akteneinsicht ein Dokument vorgelegt, welches ich unterschreiben soll, sonst bekomme ich die Akten nicht zu sehen. Hab natürlich nicht unterschrieben, da es gegen meine Rechte verstösst. Mir wurde dann auch die Akteneinsicht verweigert. Dann die üblichen Versuche des Weichmachens durch diese Behörden. Ja es geht ja ums Kind und ich soll das doch unterschreiben usw usw. Nun ja. Das habe ich der KESB mitgeteilt, dass mir als Direktbeteiligter die Einsicht verweigert wurde. Bei der KESB behauptet die Beiständin aber, das ich die Akteneinsicht vollumfänglich erhalten habe. (Stellunghame der Beiständin). Das entspricht aber nicht der Wahrheit und deswegen Anzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung, Erpressung. In dem kurzen aufgenommenen Gespräch ging es auch um das Kind. Ich teilte der Beiständin mit das laut eigenen Aussagen des Kindes er mehr Zeit mit seinem Vater verbringen möchte usw. Es ging nur um das Kind und das die KM es manipuliert und als Rachewerkzeug benutzt. Das wird der Grund sein warum mich die Ex nun anzeigt. Ich war weder gemein noch ausfällig. Sondern sachlich und konkret. Meine Frage war nun. Warum kann mich meine Ex aufgrund einer Audioaufnahme anzeigen, die als Beweismittel gegen die Beiständin eingereicht worden? Ich habe die Ex nicht angezeigt. Die Beiständin hat also Beweismitten an nichtbeteiligte dritte Personen weitergereicht, was ebenfalls neben anderen schriftlichen Beweise die ich hätte einreichen können, zu einer Darstellung der nicht unparteiischen Haltung der Beiständing geführt. Also kurz. Darf die Beiständin Beweismittel an unbeteiligte Dritte weitergeben, damit diese mich dann anzeigen können? Danke für eure Kommentare.

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Beat Weissen

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Sie wissen doch gar nicht, ob die Beiständin die Aufnahme weitergegeben hat. Wie sollte sie auch in den Besitz dieser Aufnahme kommen?

Vielleicht hat ja die Beiständin mit Ihrer Ex gesprochen und ihr erzählt, was Sie gesagt haben.

In Ihrem ganzen Fall habe ich das Gefühl, dass Sie sich verrennen. Ich empfehle Ihnen dringend, einen Anwalt beizuziehen.

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Maik Dreissigacker

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Beat Weissen . Der Anwaltssch... hat mich schon 40`000 Franken gekostet und nichts ist passiert. Ja ich weiss das es nur von der Beiständin kommen kann, da diese die aufnahmen bei der Aklagekammer eingefordert hat.

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Maik Dreissigacker

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Selbst wenn die Beiständin es bloss der KM gesagt hat. Das machts ja noch schlimmer, da die Km ja dann nicht mal Beweise hat. Das wäre Irreführung der Justiz und Verleumdung gegen mich bei der Staatsanwaltschaft.

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Beat Weissen

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Maik Dreissigacker , was aber noch lange nicht heisst, dass sie die Aufnahme - falls erhalten - weitergegeben hat.

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass sie (die Beiständin) als Angeschuldigte die Aufnahme von der Stawa erhalten hat.

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Beat Weissen

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Maik Dreissigacker , nur weil jemand keine Beweise für eine Tat hat, ist das noch lange nicht Irreführen der Rechtspflege oder Verleumdung.

Sie steigern sich da gerade in was herein.

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Maik Dreissigacker

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Bei uns in der Schweiz ist dafür die Anklagekammer da. Ich habe ja das Schreiben der Anklagekammer hier, das die Beiständin den USB Stick mit den Aufnahmen zugestellt bekommen hat und diese innert 10 Tagen zurück an die Anklagekammer schicken muss.

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Beat Weissen

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Maik Dreissigacker , ok. Damit ist immer noch nicht bewiesen, dass sie den Stick weitergegeben hat.

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Maik Dreissigacker

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Art 8 und 9 ZGB. Grob "Wer an einer Sache ein Recht ableitet ist in der Plicht dieses zu beweisen". Also wie ohne Aufnahme?

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Maik Dreissigacker

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Da ja nur die Anklagekammer und nun auch die Beiständin dazu Zugang haben. Wie sonst. Die Anklagekammer weiss ja nichts wegen der Ex. Und selbst wenn. Warum einer Unbeteiligten Beweise zusenden?

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Beat Weissen

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Maik Dreissigacker , jetzt kommen Sie in einem Strafverfahren mit dem ZGB.... sorry, aber ich bin raus. Sie steigern sich emotional zu sehr rein und sind nicht mehr empfänglich für Ratschläge.

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Maik Dreissigacker

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Wenn das Ihre Meinung ist, das ich mich hineinsteigere akzeptiere ich das so. Das ist Ihre Interpretation. Eigentlich dringe ich gerade gemütlich ein Käffchen. ?

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Beat Weissen

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Dann beantworten Sie mir mal ganz gemütlich folgende Frage:

Was haben Sie für Beweise, dass die Beiständin den Stick weitergegeben hat?

(Falls sie keine haben, erinnern Sie sich bitte mal an das von Ihnen zitierte ZGB und Irreführung der Justiz/Verleumdung).

Was spricht dagegen, dass die Beiständin Ihrer Ex es GESAGT haben könnte, OHNE ihr den Stick zu geben?

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Maik Dreissigacker

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Gut. Sie kann es der Ex nur gesagt haben. Aber ohne Beweise wäre es ja Irreführung der Justiz. Also würde die Ex den Schritt nur gehen, wenn Sie nach Ihrer Ansicht etwas Handfestes hätte. Und da ich heir nach dem logischen Ausschlussverfahren gehe belibt im Moment und aufgrund der momentanen Fakten nur die Beiständin übrig.

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Beat Weissen

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Sie haben auch keine Beweise. Führen Sie die Rechtspflege in die Irre?

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Maik Dreissigacker

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Beweise gegen ??

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Beat Weissen

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Lassen Sie es gut sein...

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Walter Büchi

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wenn ich richtig liege, wurde dieser bge bereits angesprochen http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...

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Fabian A. Gaglione

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Also folglich nicht strafbar da es ein öffentliches Gespräch ( mit Beiständin)darstellt?

Oder??

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Walter Büchi

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nein, es ist nicht strafbar wenn man darauf hinweist dass man aufzeichnet!

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Maik Dreissigacker

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Danke für den BGE. Steht viel nützliches drin.

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