Hoffe jemand kann helfen.

Ich arbeite in einer bar als Barkeeper.
Dass Problem ist die Mieterin über der bar.
Eine ältere ausländishe Frau mit ihrer Familie.
Sie ist eingezogen als die bar schon exsitiert hat.
Sie beschwährt sich durchgehend dass wir zu laut sind oder zu lange aufhaben sowie pöbbelt sie die gäste draussen, von ihrem fenster, an wenn sie mal frische luft schnappen und/oder eine rauchen.
Dass fenster ist durchgehend, wirklich durchgehend, offen. Ob reggen, sonne, schnee, sturm es ist offen.
Wenn ich draussen stehe droht sie mir öfters mit der polizei, auch wenn man sie kaum versteht.
Wir habben schohn länger mit ihr problem und die gäste nervt es öfters.

Kann ich was dagegen machen? Geht eine sammel klage?
Hoffe auf eine schnelle antwort. Gerne per PN.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 5

Kommentare

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

also erst einmal schaue die Bewilligung an, die die Bar hat. In der Betriebsbewilligung ist das geregelt. Dann muss man wissen in welchem Quartier sich die Bar befindet. Ist es hauptsächlich ein Wohnquartier, muss ab 22 Uhr draussen Ruhe herrschen. Egal ob die Bar vorher schon da war. Was willst Du mit einer Sammelklage? Gegen die Anwohnerin weil sie sich beschwert? Da wirst Du schlechte Karten haben. Ich würde den Ball flach halten....der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen, wie gerade das Urteil gegen eine Bar im Niederdorf zeigt...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Welche gemeinde / welcher kanton? Lärmschutz ist kantonal bzw kommunal geregelt...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

drum soll er die Betribesbewilligung anschauen! Die wurde ja von der Kommune xyz erteilt..

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Carolin Metzler

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Er ist nur barkeeper - ich weiss nicht, ob er einsicht in die Bewilligung hat... Er demfall kümmer du dich ?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ersin Balaban

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Babsy Barbara Holl

Also i glaub bisch schwitzer?
Dbar ish i bischfoszell. Kanton tg.

Sproblem am gantze ish eig nu dije jugo frau.
Sie pöppelt dlüt wirklich ah wen si dusse stönd dass sie zlut zsegge was ned stimmt.

Wir chend auh ned türene sowije fenster offe lah weg ere.
Ide bar is meistens weg dem 10crad wärmer.
Durre lüfte klappet auh ned so weg ihre.

Wir, bzw ich, hend sho versuecht es normal gspröch ersueche doch sho wije gseit sie droht sofort mit de polizei nd losst ned zue. Wenn mo was seit ish ihri standart antwort: is mir egal was du sagen.

Mitem vermieter chamo auh ned redde well er in östriche wohnt und üs zude verwaltig leitet. Dverwaltig ish de husabwart nd dass ish ihren maah.

Im grosse nd gantze ish es sheiss situation.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Babsy Barbara Holl

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

jo das glaub ich....zumal gerade der Kanton Thurgau diesbezüglich relativ eine strenge Verordnung hat...ich denke, am besten ist es, bei der Gemeinde vorzusprechen und gemeinsam eine Lösung suchen...ich kenne diverse in Weinfelden und Frauenfeld mit der gleichen Problematik. Hier noch ein Auszug: Wer durch Lärm oder sonstigen Unfug die Nachtruhe oder in einer Sitte und Anstand verletzenden Weise die öffentliche Ruhe und Ordnung zur Tageszeit stört, wird mit Busse bestraft (Thurgauer Rechtsbuch; EG zum Schweizerischen Strafrecht 311.1; § 33

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)