Hilfe... Ich wurde abgezockt.. Doch das bemerkte ich erst zu Hause.... Vorne links schleichender Platten, Motorkontrollleuchte, Motorhaube Öffnungsmechanismus kaputt, linker Spiegel kaputt,... Der Verkäufer weigert sich um jegliche Annahme... Kann mir jemand Helfen, oder wurde ich Eiskalt gutgläubig abgezockt?? Mercy für Eure Zeit

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Kommentare

Robert Schweng

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Marko Makii Djokic Gewährleistung wurde nicht wegbewunden. Minderung oder Wandelung verlangen. 😊

Sascha Kathrein Der Verkäufer kooperiert nicht

Marko Makii Djokic Umgehend eingeschriebenen Brief mit allen gefundenen Mängeln senden. Darauf verweisen, dass gemäss OR wahlweise Anrecht auf Minderung oder Wandelung besteht. Frist geben um einen Betrag X zurückzuerstatten oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung). Fahrzeug vlt bei einem Garagisten prüfen und Kostenvoranschlag machen lassen. Aber es gilt: Schnellstmöglich rügen und nicht zu lange warten.

Walter Büchi wurde bei einem kauf zwischen privaten ein mangelhaftes produkt gekauft, stellen sich zunächst zwei fragen:
wurde die gewährleistung (art. 197 or) vertraglich ausgeschlossen?
hat der verkäufer vom fehler oder mangel gewusst und diesen absichtlich verschwiegen? (art. 210 abs. 6 or sowie art. 28 or)
ausschluss der gewährleistung
wurde die gewährleistung bei einem kauf zwischen privaten ausgeschlossen, dann muss der käufer mit dem versteckten mangel leben. er hat kein anspruch auf die mängelrechte.
verschweigen des mangels
hat der verkäufer jedoch den mangel gekannt und diesen absichtlich verschwiegen, so hat der käufer entweder das recht,
den versteckten mangel (art. 201 abs. 2 or) mittels mängelrüge (art. 201 abs. 1 or) geltend zu machen und bspw. sein geld zurückzufordern (art. 199 or) oder,
weil er absichtlich getäuscht wurde, vom vertrag zurückzutreten (art. 28 or) und sein geld zurückzufordern.

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