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Hilfe ich brach euer wissen!!
Ich habe vor einer Woche einen sehr teuren Tisch gekauft, jedoch bereu ich das so. Nach zwei Tagen hab ich der Firma angerufen und wollte den Vertrag rückgängig machen (hab ihn unterschriben). Der Chef meinte: er muss es nicht rückgängig machen wenn er nicht will, dafür darf ich einen andere günstigeren Tisch aussuchen!.
Da aber alle Tische teuer da sind möchte ich gar keinen. Was kann ich machen? Muss ich es trotzdem zahlen?
Ich habe noch nichts bezahlt und habe auch den Tisch nicht. Den Vertrag wollten sie mir noch per Post schiken.
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Hilfe ich brach euer wissen!!
Ich habe vor einer Woche einen sehr teuren Tisch gekauft, jedoch bereu ich das so. Nach zwei Tagen hab ich der Firma angerufen und wollte den Vertrag rückgängig machen (hab ihn unterschriben). Der Chef meinte: er muss es nicht rückgängig machen wenn er nicht will, dafür darf ich einen andere günstigeren Tisch aussuchen!.
Da aber alle Tische teuer da sind möchte ich gar keinen. Was kann ich machen? Muss ich es trotzdem zahlen?
Ich habe noch nichts bezahlt und habe auch den Tisch nicht. Den Vertrag wollten sie mir noch per Post schiken.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Carolin Metzler
Hallo Fitore, wie hast du denn den Vertrag abgeschlossen? Also warst du vor Ort oder auf einer Messe oder sonst wie?
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Fitore Mamusha Elezi
Ich war vor Ort. Dieser Chef hat mich überzeugt, er hat wie "für mich entschieden". Heute belastet mich das sehr und bereu es so
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Carolin Metzler
Damit ein gültiger Vertrag gemäss OR 1 zustande kommt, müssen die Parteien handlungs- und rechtsfähig sein. Zudem
bedarf es der übereinstimmenden, gegenseitigen Willensäusserung der Parteien. Bei Verträgen gilt nach OR 11 I der Grundsatz der Formfreiheit, wenn keine gesetzlichen Formvorschriften vorgeschrieben sind. Solche sind für den Kaufvertrag keine gegeben.
--> damit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Das OR räumt wie schon oft hier ausgeführt kein generelles Rücktrittsrecht ein und du bist an den Vertrag gebunden.
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Carolin Metzler
geltend machen, dass es nicht dein Wille war, sondern sein WIlle wird eher schwierig
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Trisha Patricia Nef
Du kannst leider nichts machen ausser einen günstigeren Tisch nehmen. Du warst vor Ort, eigene Entscheidung. Er kam nicht zu dir, du hast etwas gesucht oder? Vorher überlegen.....bei Haustürgeschäfte kann man es wenn Punkte erfüllt sind anfechten. Wenn du freiwillig in einGeschäft gelaufen bist nicht.
Fr, 02/06/2017 - 14:46
Trisha Patricia Nef
Er kam nicht zu dir , meine ich, zu dir nach Hause*