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Erst mal Danke für die Aufnahme!
Mein Konflikt:
Wir ziehen ende August um.. und da ich hochschwanger bin haben wir Offerten von versch. Zügelunternehmen eingeholt.. jetzt war der eine da der uns eine offerte in der höhe von 1400.- gemacht hat.. wir haben die offerte auch unterschrieben.. problem ist dass wir eine sehr hohe unvorhergesehene rechnung erhalten haben und es uns jetzt nicht mehr möglich ist die 1400.- beim umzug bar zu begleichen.. habe angerufen und wollte die offerte stornieren mit der begründung das wir es finanziell nicht aufbringen können.. der herr meinte "ja dann müssen sie 500.- zahlen für die stornierung, da ich schon mitarbeiter organisiert habe und an diesem tag auch keine weiteren Aufträge habe.. er berufe sich auf die agb's!" ich so "aber dass man jetzt 500.- zahlen muss bei stornierung habe ich weder im offertenblatt wo wir unterschrieben haben ( was er wieder mitgenommen hat) sowie in der E-mail Bestätigung nicht gelesen!
Darf der das? Was kann man dagegen tun?
Lg evita
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Wir ziehen ende August um.. und da ich hochschwanger bin haben wir Offerten von versch. Zügelunternehmen eingeholt.. jetzt war der eine da der uns eine offerte in der höhe von 1400.- gemacht hat.. wir haben die offerte auch unterschrieben.. problem ist dass wir eine sehr hohe unvorhergesehene rechnung erhalten haben und es uns jetzt nicht mehr möglich ist die 1400.- beim umzug bar zu begleichen.. habe angerufen und wollte die offerte stornieren mit der begründung das wir es finanziell nicht aufbringen können.. der herr meinte "ja dann müssen sie 500.- zahlen für die stornierung, da ich schon mitarbeiter organisiert habe und an diesem tag auch keine weiteren Aufträge habe.. er berufe sich auf die agb's!" ich so "aber dass man jetzt 500.- zahlen muss bei stornierung habe ich weder im offertenblatt wo wir unterschrieben haben ( was er wieder mitgenommen hat) sowie in der E-mail Bestätigung nicht gelesen!
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Lg evita
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Kommentare
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Walter Büchi
dann lassen sie sich doch die agb's von denen die rede war zeigen
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Christian Weber
Solange nicht klar ist das Sie im Zeitpunkt des Abschlusses die AGBs hätten lesen können solange kann er sich nicht darauf berufen. Wenn ich richtig gelesen habe haben Sie diese ja bis heute nicht erhalten!
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Evita Estrella
Aber wir haben schon unterschrieben..
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Christian Weber
Evita Estrella was unterschrieben? Den Auftrag? Darum gehts nicht, es geht um die fehlenden AGBs.
Oder haben Sie unterschrieben dass Sie mit den 500.-- einverstanden sind?
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Christian Weber
Evita Estrella Da war für Sie aber die AGB (gemäss Ihren Angaben) ja nicht greifbar, somit wussten Sie nicht was im Stornofall auf Sie zukommen würde. Deshalb muss er Ihnen beweisen dass Sie die AGBs beim Vertragsabschluss hätten lesen KÖNNEN wenn er derart abartige Kosten geltend macht jetzt.
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Christian Weber
Evita Estrella Wenn ich Sie wäre würde ich ihm den Mangel betreffend den AGBs schriftlich vorwerfen und ihm "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht per Saldo aller Ansprüche" CHF 200.-- offerieren (das würde knapp den 15% entsprechen). Vermutlich wird er darauf eingehen weil er vor Gericht mit 500.-- und den Voraussetzungen kaum durchkommt und dann auch Gerichtskosten bezahlen müsste.
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Annelise Schnyder
Bis ende august sind es noch über sieben wochen. Ein schlechter unternehmer der bis dann keinen neuen auftrag reinholt. Auch hat er genügend zeit seinen mitarbeiter einen neuen einsatzplan zu geben. Ganz ehrlich, bei so einer grossen zeitspanne würde ich gar nichts bezahlen und es darauf ankommen lassen, vor allem weil du keine agbs gesehen hast. Hast du über das erwähnte movu gebucht? Wenn nicht, sind diese agbs für dich nicht verbindlich. Bei einem persönlichen vertragsabschluss zwischen zwei parteien gelten die agbs, wenn nicht vorhanden das or.
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Robert Schweng
Annelise Schnyder aus den Kommentaren ist zu lesen, wie die Firma heisst. Ich habe mir die Webseite angesehen und Frage mich auf welche AGB's man sich da beruft? 😉
Mi, 27/09/2017 - 15:48
Kaylina Misini-Graf
Soviel es mir ist muss du bis antritt des vertrages also dem tag an dem der unzug statt gefunden hätte ohne probleme dich vertrag zurück ziehen können. Er hat ja noch keine leistung erbracht. Die 500.- wären also nichtig