Hi zusammen... Vielen Dank für die Aufnahme... Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Person A hat einen Arbeitsvertrag als Verkäuferin für 17 Stunden die Woche (also 68 Stunden im Monat). Dafür verdient sie Fr. 1'500.-- brutto. Zusätzlich zu diesem Arbeitvertrag macht sie aus Goodwill an einem Tag in der Woche 3 Überstunden (also 12 Stunden pro Monat). Diese Überstunden resultieren dadurch, dass zu wenig Personal da ist und können kompensiert werden, was in der Regel auch super funktioniert. Diese Überstunden sind weder vertraglich geregelt noch im Salär abgegolten.

Da Person A jetzt etwas weniger arbeiten möchte (insgesamt 4 Stunden, davon die 3 genannten Überstunden pro Woche) möchte die Arbeitgeberin eine neue Verkäuferin (Person B) einstellen. Person B arbeitet 4 Stunden pro Woche (also insgesamt 16 Stunden pro Monat) und verdient dafür Fr. 350.--.

Jetzt möchte die Arbeitgeberin der Person A das Salär von Fr. 350.-- für die Anstellung von Person B vom Salär von Fr. 1'500.-- abziehen. Daraus würde bei Person A ein Salär von Fr. 1'150.-- für eine Arbeit von 64 Stunden pro Monat (= 16 Stunden pro Woche) resultieren.

Nun meine Fragen:
a) Ist das rechtlich zulässig? (Ich meine nein! Mindestlohn?!)
b) Wie viel kann tatsächlich vom Salär abgezogen werden *

* meiner Meinung nach kann nur die 1 Stunde pro Woche vom Salär abgezogen werden... Was sich meiner Meinung nach so berechnet: Fr. 1'500.-- pro Monat, geteilt durch die 68 Stunden ergibt einen Stundenlohn von Fr. 22.05. Diesen multipliziert mit den 4 Stunden, die Person A weniger arbeiten möchte ergibt nach meiner Rechnung Fr. 88.20. Es müsste hier also einen neuen Vertrag über ein Salär von Fr. 1411.80 geben, korrekt?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

a) ist im Vertrag ein Bruttolohn von Total 1'500 für 68 Stunden drin, oder steht im Vertrag 68 Stunden à CHF xy oder steht im Vertrag, dass sie pro Stunde xy verdient - aber wie viele Stunden sie arbeitet steht da nicht drin?

b) Mindestlohn gibt es nicht

c) Salär ist Verhandlungssache - etwas abgegen werden kann aber nicht. Je nach dem, wie der Vertrag im Moment lautet muss der Vertrag gekündigt und neu aufgesetzt werde, kann eine Anpassung geschrieben werden oder es muss nichts davon passieren.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Marcel Marty

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

a) Es ist ein Monatsvertrag: Fr. 1'500.-- für 68 Stunden. Die Überstunden sind in dem Vertrag nicht erwähnt.

c) Wie ist "etwas abgegeben werden kann aber nicht" gemeint? Der Vertrag wird auch in naher Zukunft gekündigt und neu auf 64 Stunden festgesetzt. Diesen jedoch mit einer Salärreduktion mit Fr. 350.-- zu unterschreiben finde ich Humbug, nicht?!

1
Durchschnitt: 1 (1 Stimme)

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

etwas abgegeben - gemeint war abgezogen - sorry. Ich dachte erst, der AG möchte den Lohn wie bis anhin auszahlen und davon 350.-- abziehen...

Ich verstehe die Logik des AG - er geht davon aus, dass die 4 Ofiizielle stunden weniger arbeiten möchten und dann immernoch 3 Überstunden macht und diese dann kompensiert.

Aber - wie sie es macht, das ist jetzt eben Verhandlungssache. Der neue Vertrag ist ein Angebot - möchte Sie darauf nicht eingehen unterschreibt sie nicht - evt. muss sie damit rechnen, dass sie dann eben nicht mehr da arbeitet... oder, das der Vertrag so aussieht, wie sie es will...
Rechtlich keine Handhabe!

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)