hi habe eine frage bezüglich tierarzt rechnung.
folgendes:
ich war im september/oktober 2016 in den ferien. ich hatte eine "stellvertreterin", welche die vollmacht hatte auf meine haustiere (3 katzen, 1 pferd) zu schauen. bei dringenden notfällen durfte sie ohne einverständnis den TA anrufen. ansonsten einfach mit mit absprechen. nun kam eines tages mein pferd lahmend von der weide, sie schrieb mir dies und ich hatte ihr anweisungen gegeben betreffend medis welche ich im schrank hatte. sie sagte noch (sonntag) wenn es nicht bis dienstag besser werde, rufe sie den TA.so weit alles gut.
nun hat aber eine andere person aus dem stall ohne mein einverständnis oder mit absprache der stellvertreterin den TA gerufen und mir erst danach bescheid gegeben.
muss ich diese rechnung nun bezahlen? TA wäre nicht nötig gewesen, es ging ihr bereits besser. TA kam notfallmässig, rechnung ist dementsprechend sehr hoch. ?

wäre froh um tipps und evtl erfahrungsberichte.

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Kommentare

Marcel Marty

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Bezahlen muss immer der Auftraggeber.

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Nicole Edder

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also demnach die andere person und nicht ich als besitzer?

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Birgit Rechsteiner

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... Aber ws darf sich wieder jemand wundern, wenn niemand hilft...

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Robert Schweng

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(Laie)Mein Tipp: Teilen Sie auf in rechtliche und moralische Aspekte!
Rechtlich gesehen würde ich Marcel Marty folgen, moralisch Birgit Rechsteiner 😉

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Nicole Edder

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ja das ist klar, gesundheit geht vor, nur war es nicht soooo schlimm dass ein TA notfallmässig kommen musste. ich hatte fotos bekommen und hab gesagt wie therapieren.

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Allma Kiki

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Die Kosten müssen vom Tierhalter übernommen werden, so wird dies gehandhabt. Es hat nichts mit Auftraggeber zu tun in diesem Fall.

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Marcel Marty

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Das ist nicht korrekt. Zwischen dem Tierhalter und dem Tierarzt ist in diesem Fall kein Vertragsverhältnis entstanden. Anders jedoch zwischen dem Anrufer und dem Tierarzt. Dieser hatte jedoch für diesen Auftrag keine Vollmacht vom Tierhalter.

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Allma Kiki

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Kann du mir bitte die Rechtsgrundlage von deiner Aussage mitteilen Marcel Marty

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Marcel Marty

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Allma Kiki Art. 402 OR, Art. 403 OR

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Nicole Edder

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hier die rechnung

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Ursula Egger-Wegier

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Cooler Arzt, Pferd lahmt nicht aber man verabreicht trotzdem sämtliche verfügbaren Medis und lässt auch gleich noch eine halbe Apotheke da.

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Nicole Edder

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ist nicht mal mein TA sondern sonst einer der gerade dienst hatte

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Ursula Egger-Wegier

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Ja gut je nach Uhrzeit kommt bei uns auch ein anderer aber eben normalerweise ruft man nicht 1 Tag später notfallmässig den Arzt (er schreibt ja sogar noch dass das Pferd einen Tag vorher lahmte, bei ihm aber nicht. Vorallem wiederspricht er sich für mich in der Rechnung.

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Nicole Edder

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ja deshalb möchte ich mit ihm telefonieren. auch die position "angewandte medikation" finde ich seltsam.

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Ursula Egger-Wegier

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Der Punkt geht mir auch nicht auf, vorallem weil oberhalb der Punkt Injektion erwähnt ist, was für mich heisst dass er eine Spritze verabreicht hat. Das enthaltene Medikament sollte dann darin verrechnet sein. Metacam ist ein sehr starkes Schmerzmittel, auch da sehe ich die Notwendigkeit nicht wenn das Tier ja nur auf die Zangenprobe reagiert hat aber nicht lahm war.

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Nicole Edder

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ich warte jetzt mal den anruf vom TA ab, wollte mit ihm darüber sprechen

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Allma Kiki

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Hier ein Fall vom Beobachter ... Schlussendlich bezahlt der Besitzer die Kosten.

https://www.beobachter.ch/haustiere/unfall-wer-ubernimmt-die-tierarztkosten

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Marcel Marty

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Im Artikel handelte es sich aber um einen Notfall bei dem das Leben der Katze gefährdet war. Ich glaube kaum, dass dies in jedem Fall rechtlich angewendet werden kann.

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Nicole Edder

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danke für eure kommentäre, wie gesagt ich wollte nur wissen wie das aussieht wenn einfach irgend wer den TA anruft ohne auftrag.
werde mich mit dem
TA absprechen, beraten und es euch dann mitteilen.
finde es nur doof dass jedermann einfach den TA anrufen kann und ich als besitzer bezahlen muss obwohl ich den TA nicht bestellt habe und er in meinen augen nicht notwendig gewesen wäre

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Ursula Egger-Wegier

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Solche Rechtsfragen sind echt sehr schwierig zu beantworten da sehr verworren (wir hatten gerade einen ähnlichen Fall der zog sich über Monate hin). Ich kann dir nur empfehlen Bart Krenger oder Equilex zu kontaktieren, beides Anwälte die auf Pferderecht spezialisiert sind und gerne auch Erstauskünfte geben. Schwierig finde ich auch dass die Rechnung 7 Monate brauchte um überhaupt zu dir zu gelangen.

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Nicole Edder

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kleines update:
die TA Rg wird von der Haftpflichvdrsicherung (Reiten fremder Pferde) von der Kollegin übernommen.
Der TA hat sich aber bis heute nicht bei mir gemolden

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Ursula Egger-Wegier

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Verstehe jetzt nicht ganz was das mit der Haftpflichtversicherung zu tun hat? Die Verletzung ist auf der Weide entstanden, somit hat die Haftpflicht deiner Kollegin gar nichts damit zu tun?

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Ursula Egger-Wegier

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Diese Versicherung übernimmt normalerweise nur Schäden die beim Reiten fremder Pferde entstanden sind.

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Nicole Edder

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es war eben doch nicht ganz so wie ich es geschildert bekommen habe von der kollegin ?
sie hat sie im offenstall über einen baumstamm longiert, da hat sie sich den fuss angeschlagen, das lahmen kam aber erst später auf der weide.

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Ursula Egger-Wegier

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Passt für mich dennoch nicht zur "Reiten fremder Pferde" Versicherung.

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Nicole Edder

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beim reiten oder beim umgang mit pferden, sprich auch fremdes pferd von der weide holen etc.
meine kollegin hat mit der versicherung telefoniert und ihr den fall geschildert

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Ursula Egger-Wegier

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Mal sehen ob die Versicherung das Longieren nicht als grobfahrlässig ablehnt. Scheinen ja doch rechte Wunden gewesen zu sein und die entstehen normalerweise nicht wenn man ein Pferd über einen Baumstamm longiert.

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Nicole Edder

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die versicherung hat ihr bereits bestätigt anhand der rechnung dass sie es übernehmen werden.

Ps mein pferd ist ein tolpatsch und hat sich beim wälzen bereits einmal häftig verletzt

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Ursula Egger-Wegier

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Schaut einfach dass die Versicherung schriftlich bestätigt den Fall zu übernehmen. Telefonisch reicht eine Zusage nicht, die entscheiden sich gerne mal um wenn sie die Rechnung dann tatsächlich auf dem Tisch haben. Ich war nicht dabei, ich kann die Situation nicht beurteilen, hier nur der kleine Hinweis am Rande dass Versicherungsbetrug strafbar ist. Die Geschichte ist schon reichlich komisch dass die Person sich jetzt Monate später plözlich zu einer anderen Geschichte entscheidet. Für die Verletzung unterhalb des Sprunggelenks müsste der Baumstamm doch reichlich hoch gewesen sein.

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