Hi Gemeinschaft
Ich habe einige Fragen betreffend Wohnungsübergabe.

1. Können einem Mieter Kosten auferlegt werden, für Verfärbungen und Löcher an den Wänden, wenn diese in der Mängelliste vermerkt wurden? Begründung: Es seien mehr, als beim Einzug.

2. Können einem Mieter Kosten belastet werden, wenn die Lebensdauer der betroffenen Stellen abgelaufen ist? Z.B. für Unebenheiten auf dem Boden.

3. Wie geputzt ist sauber geputzt? Wir mussten beim Einzug selbst noch gute 15h reinigen, bevor wir einziehen konnten, was wir bei der Verwaltung verrechnen konnten. Natürlich haben wir die Wohnung nun auch wieder blitze blank geputzt, aber wie sauber ist sauber?

4. Kann die Verwaltung die Mietkaution zurück behalten, wenn noch offene Kosten wie die Nebenkosten sind? Damit meine ich einerseits die Nebenkosten, deren Abrechnung erst im Juli erstellt wird und andererseits auch die NKs vom letzten Jahr. Da waren wir nicht einverstanden und haben Einsicht und so weiter verlangt. Da läuft der Klärungsprozess noch, da es mittlerweile einen kompletten Wechsel des Verwaltungsteams gab.

5. Auf dem Balkon hat es Löcher, da die Vormieterin da wohl gebohrt hat. Diese haben wir nun zugespachtelt. Dummerweise haben wir diese vergessen auf der Mängelliste aufzuführen, können die uns belastet werden? Der Spachtel wird aus welchem Grund auch immer nicht akzeptiert.

Ich glaube, das waren alle Fragen. 😊 Ich danke für die Hilfe.

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Kommentare

Robert Schweng

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(Laie)Zu Punkt 1. wenn die Lebensdauer des Boden abgelaufen ist, gehe ich davon aus dass länger dort gewohnt haben. Somit wäre das wohl eine normale Abnutzung, wenn Sie Nichtraucher sind.
Zu Punkt 2. Nein, die Lebensdauer ist abgelaufen
Zu Punkt 3. Sie müssen eigentlich nicht sauberer putzen als Sie eingezogen sind
https://www.mieterverband.ch/dam/jcr:4ba00755-1344-4bea-9d03-2481ea35bad...
zu Punkt 4. Der Vermieter kann die Kaution bis zu einem Jahr zurückhalten
Zu Punkt 5.
https://www.ktipp.ch/artikel/d/fuer-duebelloecher-zahlen/

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Walter Büchi

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mitglieder des mieterverbandes können sich für die wohnungsübergabe durch einen wohnungsexperten des mieterinnen- und mieterverbands (MV) unterstützen lassen !
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...

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Daniel M. Vischer

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Dass können auch Nichtmitglieder, nur zahlen sie einen höheren Tarif!

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Christian Twer

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1. wenn alle in der Mängelliste sind = nein
2. nein
3. darüber lässt sich streiten - du hast ja auch 15h (nach)geputzt
4. ja, darf sie.
5. ja können Euch belastet werden.

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