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Hi Everyone
Eine freundin von mir hat viel betreibung und ist nicht von ihr. Als Sie neu in der Schweiz kam, hat Ihre damalige ehemann viel schulden auf ihre name gemacht. Der exmann hat mal schon eine aussage in ein video aufnahme dass er suchtig nach schulden gemacht. Vor Gericht hat er auch bei befragung von richter eine aussage über sucht nach schulden gemacht. Meine freundin arbeitet seit 1 jahr und betreibungsamt ist hinter ihre lohn und wollen jetzt lohnfähndung machen.
Sie hat schon die ex gefragt ob er bereit wäre die wahrheit zu sagen wenn sie ihn anzeigt, er will nicht.
Wie soll meine freunden vorgehen? Die schulden ist 9 Jahre alt und damals kein Deutsch kenntniss.
Thanks everyone.
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Hi Everyone
Eine freundin von mir hat viel betreibung und ist nicht von ihr. Als Sie neu in der Schweiz kam, hat Ihre damalige ehemann viel schulden auf ihre name gemacht. Der exmann hat mal schon eine aussage in ein video aufnahme dass er suchtig nach schulden gemacht. Vor Gericht hat er auch bei befragung von richter eine aussage über sucht nach schulden gemacht. Meine freundin arbeitet seit 1 jahr und betreibungsamt ist hinter ihre lohn und wollen jetzt lohnfähndung machen.
Sie hat schon die ex gefragt ob er bereit wäre die wahrheit zu sagen wenn sie ihn anzeigt, er will nicht.
Wie soll meine freunden vorgehen? Die schulden ist 9 Jahre alt und damals kein Deutsch kenntniss.
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Kommentare
So, 06/05/2018 - 14:01
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli nach 9jahren kan man nichts mehr machen
Birgit Rechsteiner Da kann man nix machen.
Monique Schmidli-Rieder Vor allem wenn schon betrieben wurde und sie da keinen rechtsvorschlag erhoben hat, hat sie sich ja mit den Schulden einverstanden erklärt und quasi bestätigt dass es ihre Schulden sind. Jetzt können die gläubiger jeder Zeit kommen und die Schuld neu eintreiben und ja wenn sie über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum lebt, dann wird ihr der Lohn gepfändet. Am besten geht sie zu einer schuldenberatung und versucht mit deren Hilfe mit den Gläubigern zu verhandeln. Aber wenn da bereits lohnpfändungen laufen wirds schwierig
Roman Lanz Die schulden welche während der ehe entstanden sind unter dem güterstand der errungenschaftsbeteiligung gehöhren beiden ehepartner unabhängig davon wer unterschrieben hat.
Diese sollten auch in der scheidungskonvention aufgeführt sein. Somit hat sie keine chance diese auf den eheman zu schieben und nicht zu bezahlen. Das heisst die gläubiger können diese schulden via betreibungsamt einfordern und sie wird auf das existenzminimum gesetzt und der rest des lohnes wird gepfändet.
Sie kann ihren exman einklagen und das geld von ihm zurückfordern...das heisst sie muss die schulden den gläubigern gegenüber bezahlen und kann dann mit allenfalls mit eigenen betreibungen ihrem exmann gegenüber das geld zurückfordern. Da dieser jedoch völlig verschuldet ist wird hier wahrscheindlich auch kein geld kommen.
Einfach noch ein tipp ... falls kinder aus der ehe vorhanden sind diesen einbläuen nach dem 18 lebensjahr NIE geld vom vater anzunehmen...auch nicht bei einer hochzeit u.s.w. Da dieser ja auch auf dem existenzminimum ist kann er kein geld haben dass er seinen kindern geben kann...wenn die kinder doch geld erhalten kann das als erbvorbezug beim tod angesehen werden und sie können dann das erbe nicht ausschlagen und erben dann seine gesammten schulden....