Hi

Am 27.02
Hab ich ein Schlichtungsverfahren gegen mein ex Arbeitsgeber (temporärbüro)

Auf welche Seite steht das Schlichtungsgericht eher?
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer.

Oder unvoreingenommen?

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Kommentare

Ali Dell

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hoffentlich auf der seite des rechts ..

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Torsten Kraft

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In Deutschland weiss ich halt das dass arbeitsgerecht eher Arbeitnehmer freundlich ist.

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René von Allmen

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Torsten Kraft Wir sind aber nicht in Deutschland! 😊

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Torsten Kraft

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René von Allmen Achwas,hätte ich nicht gedacht

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René von Allmen

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Torsten Kraft Gell, In de Schweiz läuft vieles ganz anders als im grossen Kanton!!

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Torsten Kraft

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René von Allmen hatte bisher nie Probleme.
Ist das erste mal

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Sybille Rellstab

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die von der Schlichtungsstelle müssen neutral sein, es geht darum zu schlichten, nicht Recht zu sprechen. Die wissen was Rechtlich korrekt ist (wenn es klar ist), sprechen das auch aus, aber das Ziel ist eine Einigung zu finden. Kommt es nicht zu einer Einigung geht es an die nächste Instanz, und da geht es dann klar nur ums Recht.

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Diego Martins

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Sag mal was vorgefallen ist, dann ist einfacher zu beantworten. Was ist passiert? Vielleicht können wir eine rechtliche Antwort für deine Frage geben.

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Torsten Kraft

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Ich war dort temporär beschäftigt
In einer Firma die alle suvaregeln ignorieren.
Kein Gerüst ,kein Helm keine psa nichts

Habe dann die Arbeit fristlos niedergelegt

Das temporärbüro möchte nun eine Konventionalstrafe

Doch ich sehe es nicht ein

Es geht zwar nur um knapp 1300 chf aber ich gebe dort nicht nach weil es nicht rechtens ist

Sie behaupten das durch meine Arbeitsniederlegungen eine fristlose Kündigung ausgesprochen wurde
Ich habe aber erst nach 3 Wochen schriftlich gekündigt nachdem ich was neues hatte

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Sybille Rellstab

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hast Du die Arbeit nun fristlos niedergelegt oder erst nach 3 Wochen?

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Torsten Kraft

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Die Arbeit habe ich fristlos niedergelegt

Aber meine Arbeitskraft wieder für angeboten
Jedoch sagt das temporärbüro ich wäre fristlos gekündigt

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Marcel Marty

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Das kannst Du nicht einfach tun... Das ist Fernbleiben vom Arbeitsplatz... Da wirst Du schlechte Karten haben.

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Sybille Rellstab

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Torsten Kraft hast Du die Umstände die zur fristlosen Kündigung deinerseits führten davor schriftlich bemängelt?

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Torsten Kraft

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Nein

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Fabian A. Gaglione

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Mach dir keine Sorgen, der AG hat die gesetzliche Pflicht den AN vor Gefahren zu schützen. Das ist ein klarer Grund , habe selber 4 Mal gegen verschiedene AG geklagt und Recht bekommen..Aus verschiedenen Gründen , bei verschiedenen AG darunter auch Temporär Büros...
Generell kannst du schon davon ausgehen dass der AN geschützt wird , da hast du verantwortungsvoll gehandelt.

Nimms gelassen und sag einfach dass du nicht potentiell deine Gesundheit schädigst und noch Kosten für die Allgemeinheit verursachen willst.

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Marcel Marty

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Gemäss OR wäre eine fristlose Kündigung gerechtfertigt bei Niederlegung der Arbeit und fernbleiben vom Arbeitsplatz. Und auch die Konventionalstrafe ist gemäss OR gerechtfertigt.

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Torsten Kraft

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Habe aber mehrmals auf die Mängel bezüglich Arbeitsschutz hingewiesen

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Sybille Rellstab

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Torsten Kraft für diese Mängel hast Du Beweise?

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Marcel Marty

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Wollte ich auch grad fragen.

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Torsten Kraft

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Andere Mitarbeiter halt

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Marcel Marty

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Das ist kein Beweis

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Torsten Kraft

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Also werde ich eher schlechte Karten haben?

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Sybille Rellstab

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also auch wenn das stimmt was Du sagst, denke ich dass es schwierig wird, einerseits hast Du keine Beweise und andererseits hast Du die Mängel vor der Arbeitsverweigerung nicht schriftlich gemahnt.

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Sybille Rellstab

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aber sei auf der SChlichtungsbehörde einfach sachlich, ruhig und klar.

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Marcel Marty

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Vermutlich schon, ja... Du hast die Arbeitsstelle unerlaubt verlassen... Also bist Du ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. SUVA-Richtlinien hin oder her.

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Marcel Marty

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Am besten einen Anwalt mitnehmen zur Schlichtungsverhandlung.

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Torsten Kraft

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Marcel Marty mir geht es um meine Gesundheit
Will noch ein paar Jahre leben

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Marcel Marty

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Versteh ich total... So gehts aber trotzdem nicht... 😉

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Torsten Kraft

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Mir wars zu dem Zeitpunkt egal
Ich will in keinem Unternehmen arbeiten das die suva regeln mit Füssen tritt

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Torsten Kraft

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Bin mal gespannt was rauskommt

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Jenifer Wilhelm

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Keine Probezeit gehabt, hättest dort gehen können.

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Torsten Kraft

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Doch hatte Probezeit

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Marcel Marty

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Fabian A. Gaglione Das heisst, dass das keinen Einfluss hat rechtlich...

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Fabian A. Gaglione

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Marcel Marty
Das ist eine unbewiesene Behauptung , dient in keiner Weise der Situation und dazu wahrscheinlich widerrechtlich.
Woher willst du so etwas wissen ?

Es stellt eine Verletzung des Grundsatz von Treu und Glauben dar und somit kommt dies hier zum Zug :

Verletzung der FürsorgePflicht des AG.

Fürsorgeprinzip

Das Fürsorgeprinzip stützt sich, sofern und soweit es sich nicht aus OR 328 Abs. 1 ergibt, auf das allgemeine Rechtsprinzip von Treu und Glauben.

https://www.arbeitgeberfuersorge.ch

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Andreas Thanner

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So ein Müll, Carlo!

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Allma Kiki

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Torsten Kraft darf ich mal kurz fragen, was deine Stellung in dem Unternehmen war? Mitarbeiter nehme ich mal an? Hätten au andere Mitarbeiter deine Arbeit erledigen können?

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Torsten Kraft

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Klar hätte jeder können

War normaler Arbeiter

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Allma Kiki

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Also was sie einfordern könnnen ist ein viertel von dem Monatsgehalt, weil du die Stelle fristlos verlassen hast. Auf Schadenersatz haben sie kein Recht, da deine Arbeit jedermann ausführen konnte. Du hast zwar deine Arbeitskraft wieder angeboten, jedoch hast du dies nicht schriftlich, wenn du Glück hast werden sie es zugeben, jedoch dass denke ich wirf weniger der Fall sein. So wie ich das einschätze wird der "Richter" eine Summe nennen, sprich eine Lösung für beide Parteien aussprechen. Aber ohne was zu zahlen, denke ich, kommst du nicht drum herum.

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Andreas Thanner

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Also, wenn du nachweisen kannst, dass die Sicherheitsmängel derart gravierend waren und du hättest Arbeiten unter Missachtung von klaren gesetzlichen Vorschriften ausführen müssen, dann wäre das fristlose verlassen gerechtfertigt.

Hast du in irgendeiner Art und Weise die Mängel festgehalten? Per Mail ans Temporärbüro? Wann hast du das Temp. Büro informiert, was vorgefallen ist?

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Andreas Thanner

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Schlichtungsstellen sind meistens mit Laienrichter besetzt. Diese müssen keine rechtliche Ausbildung haben und dienen in erster Linie als Moderator und Schlichter. Das Gesetz ist in der 1. Verhandlung darum manchmal „Nebensache“ und es wird - gerade in so einem Fall - auf den Konsens und den Menschenverstand gesetzt.

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Patric Jacob

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Du hättest schriftlich ( E-Mail) kündigen sollen und die Gründe auszählen sollen. Und SUVA informieren

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Roman Richle

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Wenn die SUVA-Regeln so krass verletzt wurden, warum hast Du denn nicht einfach der SUVA Meldung erstattet???🤔

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Beat Ketterer

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Denke du hättest alles fotografieren , melden und auf abhilfe der mängel warten sollen ... aber ich weiss wie das ist , schneller gesagt als getan ... sag dem richter du hättest dich aus eigenschutz wegen fehlender gerüste , usw verabschiedet ..

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Regula Christen

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auch zu einer Schlichtungsverhandlung kann man einen Rechtsbeistand mitnehmen. Dies würde ich in diesem Fall sehr empfehlen.

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Torsten Kraft

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Bisschen kurzfristig

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Regula Christen

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Torsten Kraft trotzdem versuchen

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Torsten Kraft

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Ok

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