Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Hey Mal ne Frage:
Wen man Spitalaufenthalt hatte und danach noch Krankgeschrieben ist. Und man mal raus möchte sei es jetzt Musik hören an nem Event oder so und man Makirt wird von jemanden hier auf fb und es gesehen wird von xxx anderen. ( Wäre dies ein Kündigungsgrund) ? Arbeitgeber? Troz zeugnis.?"
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Hey Mal ne Frage:
Wen man Spitalaufenthalt hatte und danach noch Krankgeschrieben ist. Und man mal raus möchte sei es jetzt Musik hören an nem Event oder so und man Makirt wird von jemanden hier auf fb und es gesehen wird von xxx anderen. ( Wäre dies ein Kündigungsgrund) ? Arbeitgeber? Troz zeugnis.?"
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 21
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Di, 19/11/2019 - 16:57
Robert Schweng
Kevin Noll Eigentlich ist alles erlaubt, was deiner Genesung hilft und nicht zusätzlich schadet.
Krankschreiben ist kein Hausarest...
Lefida Rechts- und Treuhandberatung Sicherlich müsste der Fall konkret angeschaut werden, um auch eine konkrete Antwort geben zu können. Zu bedenken ist in einem solchen Zusammenhang aber auch die sog. arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit, d.h. der Arbeitnehmer ist an der Arbeitsleistung in Bezug auf seine konkrete Stelle verhindert. Was jedoch nicht zwangsläufig auch Ferien- und Freizeitunfähigkeit bedeuten muss. In einem solchen Fall, könnte der Arbeitgeber jedoch von ihm verlangen, eine andere Tätigkeit im Betrieb auszüben. Wie erwähnt, sind jedoch alle Fakten zu kennen, ansonsten eine korrekte und fallbezogene Antwort nicht möglich ist.
Martin Kaiser auch das muss in erster Linie der Arzt entscheiden. Hier hat der AG keine Entscheidungsbefugnisse und schon gar kein Mitspracherecht.