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Heute war im Blick ein Bericht über Raser.
Da wurden teils Autos beschlagnahmt.
Wie sieht das rechtlich aus wenn eine Fahrzeug geleast ist.
Das gehört ja der Gesellschaft wo das Leasing finanziert.
Werden die verkauft, vernichtet oder an die Leasinggeber retour gegeben? Was ist dann mit dem Leasingvertrag. Kann mir kaum vorstellen das die Fahrer den Restwert bezahlen können.
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Heute war im Blick ein Bericht über Raser.
Da wurden teils Autos beschlagnahmt.
Wie sieht das rechtlich aus wenn eine Fahrzeug geleast ist.
Das gehört ja der Gesellschaft wo das Leasing finanziert.
Werden die verkauft, vernichtet oder an die Leasinggeber retour gegeben? Was ist dann mit dem Leasingvertrag. Kann mir kaum vorstellen das die Fahrer den Restwert bezahlen können.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Marcel Brunner
Meines Wissens beschlagnahmen sie die Autos, egal wer der Besitzer ist. Sonst könnte jeder sagen ist nicht mein Auto. Werden vermutlich versteigert
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Christian Twer
tatsächlich sind geleaste Fahrzeuge Eigentum des Leasinggebers, dem die jeweiligen Fahrzeuge zurück gegeben werden müssen. Entsprechend höher / härter wird die Strafe für den Fahrer, der im Übrigen den Leasingvertrag wirtschaftlich bis auf den letzten Rappen erfüllen muss. Ein neues FZ bekommt er nicht.
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Robert Schweng
Könnte kantonal unterschiedlich sein.
In BL werden Sie versteigert:
http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/baselbiet/zur-versteiger...
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Robert Schweng
Das Auto kann aber auch als Tatwaffe eingestampft werden (auch geleaste) kommt wohl auf das Vergehen an!
Hier noch interessant:
http://www.swissbikers.ch/smf/index.php?topic=14742.25;wap2
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Christian Twer
lies mal hier - da steht es ziemlich genau beschrieben:
http://www.motor-talk.de/news/schweizer-versteigern-oder-zerstoeren-rase...
Fr, 02/06/2017 - 13:33
Jérôme Bigler
So wie ich das sehe und gelesen habe, wird jede Leasingfimrma das anders handhaben. Sprich meist den Leasingvertrag aufheben und dann die Restschuld einverlangen. ...