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Hello Zusammen 😊
Bis jetz war ich immer stille Mitleserin. Nun habe ich auch eine Frage 😊
Ich habe (berechtigt) auf einem Besucher-Privatparkplatz, 2h 25min parkiert.
Der PP ist aber auf 2h begrentz. Aufgrund starken schmerzen wegen schwangerschaft habe ich die Zeit nicht einhalten können. Nun habe ich eine Busse von 80.00CHF von "FUNKWACHE AG" erhalten. Dürfen die das?
Im voraus, vielen lieben dank für alle Antworten 🥰
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Hello Zusammen 😊
Bis jetz war ich immer stille Mitleserin. Nun habe ich auch eine Frage 😊
Ich habe (berechtigt) auf einem Besucher-Privatparkplatz, 2h 25min parkiert.
Der PP ist aber auf 2h begrentz. Aufgrund starken schmerzen wegen schwangerschaft habe ich die Zeit nicht einhalten können. Nun habe ich eine Busse von 80.00CHF von "FUNKWACHE AG" erhalten. Dürfen die das?
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Kommentare
Mo, 26/08/2019 - 18:03
Robert Schweng
Angela Monticelli Ich würde mal sagen ja ... er war beschränkt, Du hast überschritten
Arian Abdyli ist berechtig, aber in deinem Fall gut begründbar... spielt aber keine Rolle, weil die genannte Firma auch „ACHTUNG“ während Zahlungsfrist betreibt, siehe Google-Bewertung - lässt nicht mit sich reden. Scheint als wäre es ihr Geschäftsmodell. Mein Tipp: Würde anstandlos zahlen, gleich nach Erhalt.
Ruster Ramona Ist berechtigt
Franziska von Barzheim Ist total berechtigt.Du hast die Dauer überschritten.Auch wenn du schwanger bist musst du die Parkdauer einhalten.Schwangerschaft ist kein Grund,die Parkzeit zu überschreiten
Die Busse musst du bezahlen.Schwangerschaft ist keine Behinderung und keine Krankheit.
Da bist du selber Schuld.
Marcel Marty Das obere scheint mir ein offizielles Parkverbotschild... Ob der Zusatz darunter allerdings dazugehört wage ich zu bezweifeln. Frag mal beim Zürcher Stadtammann nach...
Rachel Sab Klar, ist es auch für andere nutzer als Besucher von ..... (siehe adresse).
Meine Freundin wohnt in dem Block- deswegen war ich auch berechtigt hier zu Parken. Nur halt die 2 std. 🙄🤷🏽♀️
Marcel Marty Ich meine nicht das. Allenfalls gibt es dort gar keine offizielle Zeitbeschränkung, wenn das untere Schild vom Stadtammann nicht so bewilligt wurde. 😉 Sieht so aus, wie wenn das zwei verschiedene Schilder wären.
Rachel Sab Ach so... schlau^^
Also ich werde morgen definitiv beim Stadtmann anrufen und mich schlau machen. Werde es hier noch berichten 😉
Igbo M'baku Also Fr. 80.- erscheinen mir viel zu hoch. Das Bundesgericht hat letztlich eine Kontrollgebühr von Fr. 52.- zugelassen und das Bezirksgericht Zürich eine solche von Fr. 120.- als zu hoch erachtet. Dabei hat es ausgeführt, dass es eine solche von 60.- für angemessen erachte. Ob Sie diese Umkosten also anfechten wollen, bleibt Ihnen überlassen.