Hejjj zäme
I chan e frog
Es goht um leistigstaggeld versicherig.
Ich bin krank gshriebe und die versicherig zahlet mim cheff das geld (80% oder 70%)
Jetzt ish mini frog derf de chef vo dem geld irgendwas abzieh oder muess er mir de volle betrag, wod versicherig em uzahlt het, mir uszahle.?
Falls sho mol so e frog gstellt worde ish entshuldige i mich und hoffe ihr wieset mi druff hi wo ich das no luege han.

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Kommentare

Carolin Metzler

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Es kommt drauf an, was er abzieht... PK beträge kann zbsp zulässig sein

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Carolin Metzler

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Oder die prämen für die versicherung (hängt von den vereinbarungen mit der Versicherung ab)

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Josy Schimke

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Mir kennet zwenig Fakte zum de beurteile

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Jovana Knezevic

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Was braucht ihr für fakten?

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Josy Schimke

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Vereinbarung mit der Versicherung, Pensionskasse und Ausgleichskasse...

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Carolin Metzler

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und die Abrechnung wo drauf steht, was er abgezogen hat

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Jovana Knezevic

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Sooo die lohnabrechnung habe ich vom monat juli.
Die versicherung bezahlt genau 3532.45 haben die mir gesagt.
Das ist die lohnabrechnung die ihr wolltet das andere hab ich noch nicht geklärt

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Carolin Metzler

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Unbedingt beanstanden:

Sind auf Kranken- und Unfalltaggeldern AHV-Beiträge zu bezahlen?
Nein, Kranken- und Unfalltaggelder sind nicht AHV-pflichtig. Der Arbeitgeber zieht davon keine Sozialversicherungsabzüge ab und führt deshalb diese Lohnersatzeinkommen in der Jahresabrechnung für die Ausgleichskasse nicht auf.

(Sva Zürich)

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Carolin Metzler

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PK-Abzug und und Abzug für die Versicherung sind unter Umständen zulässig - AHV aber definitiv nicht

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Carolin Metzler

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Höhe des Taggeldes

Die Höhe des Taggelds ergibt sich aus dem Versicherungsausweis bzw. der Versicherungspolice: Bei den Einzelversicherungen ist es ein bestimmter Betrag (Summe) pro Tag, der versichert ist. Bei Kollektivversicherungen ist es ein bestimmter Prozentsatz (in der Regel 80%, manchmal auch 90% oder 100%) des Lohnes, der versichert ist: Als Lohn gilt der Jahreslohn, geteilt durch 365. Bei einer Teilarbeitsunfähigkeit wird ein entsprechender Prozentsatz dieses Betrags bezahlt.

Auf Krankentaggeldern werden keine Abzüge für AHV/IV/EO/AlV/NbU-Beiträge vorgenommen. Wer ein ganzes Jahr lang nur noch Taggelder und keinen Lohn von einer bestimmten Höhe mehr bezieht, muss Beiträge als Nichterwerbstätiger entrichten (ausser die Beiträge des Ehegatten sind doppelt so hoch wie der Minimalbeitrag). Es gibt allerdings Arbeitgeber, die den Lohn weiter ausrichten und die Taggelder dafür an sich auszahlen lassen. In diesem Fall können weiterhin Beiträge abgezogen werden.

(http://www.proinfirmis.ch/de/subseiten/behindert-was-tun/inhaltsverzeich...)

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Carolin Metzler

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es seie denn, dein AG argumentiert, dass er dir den Lohn weiter ausrichtet.. aber so wie der lohnausweis aussieht, würde ich das klar verneinen.

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Daniele Procopio

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Also wir selbst machen ja viele lohnabrechnungen. Wenn einer Krankentagegeld bekommt steht nur das auf der lohnabrechnung ohne Abzüge.

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Jovana Knezevic

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Ich habe es jetzt abgeklert
Die ersten 3 Abzüge auf der Lohnabrechnung dürfen nicht gemachd werden. Die letzten 3 schon.
Aber der betrag stimmt nicht,also die 3466.65 CHF.
Die zahlen mehr

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