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Hausverbot….. unnötig und stigmatisierend!
Über den folgenden Post wurde viel ge- und verurteilt.
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/75109119...
Im Grundtenor z.G. der Behörde.
Anhand des folgenden Beispiels möchte ich aufzeigen, wie schnell man falsch beschuldigt und zu Unrecht stigmatisiert wird.
Frau Simone S. wurde an der KESB „Schlussbesprechung“ vom Inselspital ein Hausverbot erteilt. Am Mittag 6.2.2018 kurz vor 12.00 hat sie das Mittagessen erhalten und um ca. 12.30 das Spital verlassen. (Es gäbe noch mehr zu berichten, aber lassen wir das mal).
In besagtem Hausverbot ist folgendes festgehalten:
„Besagten Entscheid haben Sie weder zur Kenntnis nehmen noch akzeptieren wollen. Insbesondere haben Sie sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, das Areal des Inselspitals zu verlassen“.
Dieser Entscheid ging an Police Bern, KESB und Amtsgericht in Deutschland.
Die KESB hatte für den 6.2.2018 um 09.00 eine Sitzung im Inselspital anberaumt. An dieser Sitzung nahmen Simone S., ihr Anwalt und andere Teil. In der Zeit wartete ich in ihrem Zimmer, bis sie kurz nach 11.00 Uhr zurückkam. Ziemlich gefasst für die Tatsache, dass die letzte Hoffnung zu Nichte ging um ihr Kind zu sehen. Simone S. hat SICH NACHWEISLICH DEFINTIV NIE GEWEIGERT, das Aral zu verlassen.
Um 12.10 Uhr hatte sie noch einmal nach der Ärztin verlangt, weil sie schmerzen hatte. Sie bekam dann noch Schmerzmittel und paar (unbrauchbare Rezepte) bevor sie das Spital verlassen hatte. Dies notabene 4 Tage nach dem Kaiserschnitt, wo die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 4-5 Tage veranschlagt wird. Für die Reise nach Deutschland sind ca. 6 Fahrstunden zu berechnen.
Diese „Unwahrheit“ wird schwer aus den Akten zu entfernen sein. Und so verbreiten sich nachweislich falsche Informationen von Institutionen, von denen man annimmt, dass sie keinen Grund hätten, falsche Tatschen in den Raum zu stellen.
So und nun zur rechtlichen Frage:
- gegen welche Artikel verstösst diese Falschanschuldigung?
- wie kann man solche Anschuldigungen entkräften, wenn man keine Zeugen hat
(bzw. diese nicht so offensichtlich und dilettantisch sind und darum Zeitnah und mit Zeugen bewiesen werden können?
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Hausverbot….. unnötig und stigmatisierend!
Über den folgenden Post wurde viel ge- und verurteilt.
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/75109119...
Im Grundtenor z.G. der Behörde.
Anhand des folgenden Beispiels möchte ich aufzeigen, wie schnell man falsch beschuldigt und zu Unrecht stigmatisiert wird.
Frau Simone S. wurde an der KESB „Schlussbesprechung“ vom Inselspital ein Hausverbot erteilt. Am Mittag 6.2.2018 kurz vor 12.00 hat sie das Mittagessen erhalten und um ca. 12.30 das Spital verlassen. (Es gäbe noch mehr zu berichten, aber lassen wir das mal).
In besagtem Hausverbot ist folgendes festgehalten:
„Besagten Entscheid haben Sie weder zur Kenntnis nehmen noch akzeptieren wollen. Insbesondere haben Sie sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, das Areal des Inselspitals zu verlassen“.
Dieser Entscheid ging an Police Bern, KESB und Amtsgericht in Deutschland.
Die KESB hatte für den 6.2.2018 um 09.00 eine Sitzung im Inselspital anberaumt. An dieser Sitzung nahmen Simone S., ihr Anwalt und andere Teil. In der Zeit wartete ich in ihrem Zimmer, bis sie kurz nach 11.00 Uhr zurückkam. Ziemlich gefasst für die Tatsache, dass die letzte Hoffnung zu Nichte ging um ihr Kind zu sehen. Simone S. hat SICH NACHWEISLICH DEFINTIV NIE GEWEIGERT, das Aral zu verlassen.
Um 12.10 Uhr hatte sie noch einmal nach der Ärztin verlangt, weil sie schmerzen hatte. Sie bekam dann noch Schmerzmittel und paar (unbrauchbare Rezepte) bevor sie das Spital verlassen hatte. Dies notabene 4 Tage nach dem Kaiserschnitt, wo die durchschnittliche Aufenthaltsdauer 4-5 Tage veranschlagt wird. Für die Reise nach Deutschland sind ca. 6 Fahrstunden zu berechnen.
Diese „Unwahrheit“ wird schwer aus den Akten zu entfernen sein. Und so verbreiten sich nachweislich falsche Informationen von Institutionen, von denen man annimmt, dass sie keinen Grund hätten, falsche Tatschen in den Raum zu stellen.
So und nun zur rechtlichen Frage:
- gegen welche Artikel verstösst diese Falschanschuldigung?
- wie kann man solche Anschuldigungen entkräften, wenn man keine Zeugen hat
(bzw. diese nicht so offensichtlich und dilettantisch sind und darum Zeitnah und mit Zeugen bewiesen werden können?
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Kommentare
Fr, 09/02/2018 - 12:59
Birgit Rechsteiner
Entschuldigung - aber ich glaube das geht zu weit. Du öffnest hier Fallakten, die bereits bei Gerichten durchgekaut werden - und das wohl ohne Einverständnis der Beklagten.
Wenn du solche Informationen willst - nimm dir einen Anwalt.
Dein obiger Text ist nach meiner Meinung sowieso stark einseitig. Ich bin 2 Tage nach dem KS aus dem Spital ausgetreten, also ein "rauswurf" nach 4 Tagen ist jetzt absolut nichts schlimmes...
Und nur, weil du meinst, dass sie sich nachweislich nie geweigert hat, das Areal zu verlassen - muss das ja nicht stimmen.
Auch da wieder, die holen nicht die Polizei, wenn das absolut nicht stimmt...