Haushaltshilfe Zusatzleistungen IV

Hallo zusammen

Meine Mutter lebt in einer WG und erhält Zusatzleistungen. Durch die Zusatzleistungen zur AHV/IV hat sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe (max. 4800 pro Jahr). Diese wurde bis Anhin übernommen (ca 1Jahr) sie musste dann eine Bestätigung vom Arzt einreichen, warum und in welchem Umfang sie diese Haushaltshilfe braucht. Sie erhielt dann wieder eine Kostengutsprache. Daraufhin, einige Wochen später, kam ein Brief, da sie in einer WG wohnt hat sie keinen Anspruch. Dies sei nur für allein wohnende Bezüger.
Ich finde im Internet nichts dazu, also dass man allein wohnen muss. Im Brief stand auch, dass es den anderen Bewohnern zuzumuten ist, diese Tätigkeiten für meine Mutter auszuführen. Dass kann doch nicht sein? Sie kann ja nicht verlangen, dass diese ihre Wäsche und ihr Zimmer machen nur weil sie gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist?

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Kommentare

Patricia Fischer

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Mach akteneinsicht bei der iv. Dann siehst du wieso sie auf solche ideen kommen

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Robert Schweng

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Guten Morgen.
Definieren Sie WG. Handelt es sich um ein Konkubinat?
Sie können auch die Verfügung geschwärzt posten. LG

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Minela Mehic

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Morgen😊 Nein, Wohngemeinschaft zu 4. Wobei eine Person Familienmitglied ist.

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Minela Mehic

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Es ist nicht einmal eine Verfügung sondern ein normaler Brief von der Sachbearbeiterin.

Poste es sobald ich den Brief habe ?

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Patricia Fischer

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Dann ist es auch nicht rechtens. Man muss immer rechtsmittel einlegen können.

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Ciara Gomez

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Ich würde direkt mal bei Pro-Senectute anfragen, die sagen Dir sofort ob das so richtig ist, was man Dir geschrieben hat.
Ich hoffe es alles kommt gut für Dich und Deine Mami.
https://www.srf.ch/sendungen/puls/gesundheitswesen/spitex-wie-man-zur-hi...
Meldungen in der Presse und von Spitex-Stellen häufen sich, dass gewisse Krankenkassen die angeordneten Pflegeleistungen zusammenstreichen oder ablehnen. Grundsätzlich gilt hier: Es gibt Administrativverträge zwischen der Spitex und den Kassen, die regeln, welche Leistungen übernommen werden und welche nicht. Falls die Kasse trotzdem nicht bezahlen will, hilft die örtliche Pro Senectute. Sie unterstützt beim Verfassen von Briefen, bei Formularen und hilft den Betroffenen, zu ihrem Recht zu kommen. Das Wichtigste: Wer während des Verfahrens die bereits anfallenden Kosten nicht tragen kann, dem finanziert Pro Senectute diese Kosten vor. Falls schlussendlich die Krankenkasse recht bekommen sollte und sie angefallene Leistungen nicht oder nur teilweise übernehmen muss, übernimmt die Pro Senectute im äussersten Notfall sogar diese Kosten. Jährlich bezahlt sie dafür ungefähr 13 Millionen Franken.

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Minela Mehic

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Danke! Es handelt sich hierbei aber leider nicht um Leistungen der Krankenkasse sondern eben um Leistungen wo die Zusatzleistungen bezahlen.. aber werden sicher mal nachfragen bei pro senectute

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Pati Rychener

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Danke Ciara Gomez für Ihren hilfreichen Bericht?

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Ciara Gomez

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♥ lich gerne ?

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Robert Schweng

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Minela Mehic Sollten Sie weiterhin Probleme haben eine gültige Verfügung zu bekommen, wenden Sie sich am besten an eine Ombudsstelle. Viel Glück und alles Gute 😉 https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/links/sozialversic...

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