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Hat jemand von Euch Erfahrungen zum Thema Kontaktverbot / Rayonverbot? Möchte eine Freundin beraten, die sich von ihrem psychische Gewalt ausübenden Mann trennen will. Lebt derzeit nicht mehr im gemeinsamen Haushalt. Ist im Kanton AG.
Wir sind uns nicht ganz sicher, wie wir vorgehen sollen. Würden morgen beim Gericht anrufen, um mal den Anfang zu machen. Das Problem ist, sie hat bei ihrem überstürzten Auszug keine Unterlagen mitgenommen. Und ihr Mann rückt die sicher nicht einfach so raus.
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Hat jemand von Euch Erfahrungen zum Thema Kontaktverbot / Rayonverbot? Möchte eine Freundin beraten, die sich von ihrem psychische Gewalt ausübenden Mann trennen will. Lebt derzeit nicht mehr im gemeinsamen Haushalt. Ist im Kanton AG.
Wir sind uns nicht ganz sicher, wie wir vorgehen sollen. Würden morgen beim Gericht anrufen, um mal den Anfang zu machen. Das Problem ist, sie hat bei ihrem überstürzten Auszug keine Unterlagen mitgenommen. Und ihr Mann rückt die sicher nicht einfach so raus.
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Kommentare
Do, 01/08/2019 - 21:00
Robert Schweng
Tatiana Chamina Hab Erfahrung damit. Wendet Euch doch an Opferhilfe
Remziye Korner Hab ich schon gemacht, die haben mir auch gesagt, dass das was bisher geschieht für so ein Verbot ausreichend ist. Nur, wie lang geht sowas, bis man das durchkriegt?
Vale Ria ich würde da direkt zur polizei gehen so schnell wie möglich
Igbo M'baku Parag. 31 und Parag. 34 des aargauer Polizeigesetzes regeln diesen Sachverhalt (im Sinne von Notfallhandlungen in Bezug auf ein Kontakt und Rayonverbot). Zudem kann auch eine Gefährdungsmeldung an die KESB gemacht werden. Wenn die gefährdete Person jedoch nicht selber von sich aus Willens ist, etwas gegen die Gewalt zu unternehmen, ist es schwierig.