Hallo!vielleicht kennt sich hier jemand aus.Gastronomiebetrieb,der sowohl im haus getränke und essen anbietet wie auch take away,erwartet von mitarbeitern,dass sie auch wenn gäste im haus essen,dies in der kasse als take away verrechnen,da somit nur 2,5 prozent mehrwertsteuer anfällt anstelle von 8%. kann das auf dauer gut gehen?werden da auch mitarbeiter verantwortlich gemacht?

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Kommentare

Annelise Schnyder

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Die estv schaut solchen betrieben speziell auf die finger. Wenn tische und stühle vorhanden sind und nur 2,5% mwst abgerechnet wird, kommt unweigerlich die aufrechnung, und das wird dann richtig teuer. Die haftung für die deklaration trägt der geschäftsführer, ob die mitarbeiter auch belangt werden weiss ich nicht, aber ich denke eher nicht

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Daniele Procopio

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Klar werden sie belangt. Der Arbeitgeber muss nur nachweisen können dass er die Mitarbeiter geschult hat.

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Liza Loca

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wer ist die estv?

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Pia Ammann

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Eidgenössische Steuerverwaltung

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Liza Loca

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kommt dann nur eine aufrechnung oder trägt das noch andere rechtliche konsequenzen mit sich?

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Birgit Rechsteiner

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Beim ersten mal Aufrechnung und Zins... Kann sehr teuer werden.
Mitarbeiter werden nichz belangt, zumindest nicht vom estv (eidg. Steuerverwaltung).
P.s. Wie rechnet ihr ab? Effektiv? Saldosteuersatz? Pauschal? Ist wichtig zu wissen.

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Liza Loca

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oh,das weiss ich leider nicht,bin nur angestellt und hab ein schlechtes gefühl dabei..

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Birgit Rechsteiner

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Sprich deinen Chef an. Wenn er sagt mach das so und so, sag doch, du hättest es anders gelernt... Aber mit SSS oder Pauschal ist egal was du Tippst - wird eh anders berechnet.

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Liza Loca

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ja das wäre eine möglichkeit?

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Annelise Schnyder

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Die eidgenössische steuerverwaltung, zuständig für die mstv.
Neben der aufrechnung fällt noch verzugszins an, und wenn der beschiss offensichtlich ist eventuell eine anzeige.
Geschäfte, die mwst-pflichtig sind können die vorsteuer geltend machen. Wenn sie dann für eine konsumation vor ort nur 2,5 statt 8% bei gleichem preis zurückfordern können, kann es auch sein, dass diese meldung machen. Jeder will ja möglichst wenig mwst bezahlen

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Liza Loca

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ja das ist klar.nur möcht ich als angestellte da meine finger nicht drinn haben..

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Markus Meyer

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Ist hart am Betrug. Alle Voraussetzungen sind gegeben. BEI WIEDERHOLUNG MUSS ESTV ANZEIGE MACHEN.

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Birgit Rechsteiner

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Ist es nur, wenn sie effektiv abrechnen - aber eben, es gibt noch die Möglichkeit der SSS und PS

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Liza Loca

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und was ist der unterschied birgit?

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Birgit Rechsteiner

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oh, das geht schon recht weit in die Buchhaltung rein...
Effektiv: Umsätze und Aufwände nach den effektiven MWSt-Sätzen buchen und abrechnen ("schwierigste" und aufwendigste Methode)
SSS = Umsatz * bestimmter %-Satz (einfache und verbreitete Methode (da ist es egal, welchen %-Satz du tippst)
PS = wird im Gastgewerbe wohl eher nicht angewandt

Drum, Betrug zu unterstellen ist ohne weiter Info schon fast "Rufmord"... 😊

Frag doch mal den Chef!

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Liza Loca

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Birgit Rechsteiner also mein chef meinte es sei eine "grauzone"

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Birgit Rechsteiner

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in der MWSt gibt es keine Grauzonen... zumindest nicht bei so einfachen Fragen.

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Liza Loca

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damit ist es ja eigentlich klar betrug..

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Birgit Rechsteiner

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dann melde dich bei der MWSt und sag denen mal, sie sollen eine MWSt-Prüfung durchführen!

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Liza Loca

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also mir wurde gesagt,solche betriebe werden von der gastro suisse ziemlich hart geprüft und sowas fliegt eigentlich meist auf..ich verpfeiffe niemanden,ich halte mich da raus und tippe auf der kasse einfach das richtige..die zeit wird sie schon auffliegen lassen..

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Birgit Rechsteiner

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ja - mach das.

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Annelise Schnyder

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Fendi för dech die rechtig lösig, so chader niemert öppis vorwärfe ??

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Linda Weber

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of kei fall... isch strafbar..

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