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Hallo.ich habe eine frage ab welche alter kann mann beim kinder ein Schweizerbürger pass beantragen ?
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Hallo.ich habe eine frage ab welche alter kann mann beim kinder ein Schweizerbürger pass beantragen ?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Isabela Martinovic
Bei mir wars so, da der Vater schon CH-Bürger ist konnte ich von Anfang an für meinen Sohn einen CH-Pass & Ausweis machen
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Patrick L. Surber
Ab Geburt kann man einen Pass beantragen. Die Kinder müssen einfach nicht unterschreiben und es wird auch auf die Erfassung von Fingerabdrücken verzichtet.
http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/ausweise/antrag/kinder.html
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Patrick L. Surber
... oder meinst Du die Staatsbürgerschaft beantragen?
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Sefija Rayen
Ja staatsbürgerschaft beantragen...
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Elvira Idrizova
Hab gehört beim ausläder kind erst ab 6 klasse kann mann beantragen
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Patrick L. Surber
"Kinder werden grundsätzlich in das Einbürgerungsgesuch ihrer Eltern oder eines Elternteils mit einbezogen. Bei Kleinkindern genügt es, wenn sie hier leben. Kinder ab vollendetem 7. Altersjahr müssen seit mindestens 2 Jahren hier leben."
http://www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/einbuergerungen/ord_...
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Patrick L. Surber
Kinder, die alleine eingebürgert werden, müssen die Wohnsitzanforderungen von Bund, Kanton und Gemeinde vollständig erfüllen.
Bund: Die einbürgerungswillige Person muss während insgesamt 12 Jahren in der Schweiz gewohnt haben. 3 dieser 12 Jahre müssen in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches liegen.
"Jugendbonus": Für die Berechnung der 12-Jahres-Frist wird die Zeit zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr doppelt gezählt.
Kanton/Gemeinde: Während der letzten 2 Jahre vor Einreichung des Gesuches muss die Person ununterbrochen in der Gemeinde, in der sie das Gesuch stellt, gewohnt haben. Bei Gesuchstellern zwischen 16 und 25 Jahren genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton, sofern sie in der Schweiz geboren wurden oder während mindestens 5 Jahren die schulische oder berufliche Ausbildung in einer Landessprache absolviert haben.
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Medina Hana Elife
Heisst das ma cha chinder scho ab dem 10. Lebensjohr ibürgere loh oder hani öpis nöd ganz genau verstande?
Fr, 02/06/2017 - 13:05
Patrick L. Surber
Ich denke nein, weil dann wäre ja das Erfordernis von 12 Jahren nicht erfüllt.