Halloi , nun habe ich mal ne Frage. Es geht um die lieben Blitzer

Bin geblitzt worden, doch darum geht es nicht. Habe da ja selber Schuld.

So, 2 mobile Blitzer im Kanton ZH ( einer blitzt in beide Richtungen ausserhalb einer Ortschaft - 80 Km/h), der andere nur rund 800 Meter weiter innerorts zum Ort rein (50 Km/h).

Nun habe ich schon oft gehört, dass Blitzer mindestens 1 Km auseinander stehen müssen. Ist das nur ein Irrglaube oder ist es ganz legal?
Sicherlich gibt es da Vorschriften zur Installation und Betrieb von mobilen Blitzern.

Wer hat da Erfahrungen und weiss mehr?

Besten Dank im Voraus

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Kommentare

Patrick L. Surber

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Kann mir nicht vorstellen, dass es in dieser Hinsicht eine Abstandsbeschränkung geben soll? Weshalb auch? Um Verkehrssünder zu schützen?

Hingegen gibt es für den Fahrzeugführer eine Abstandsregel (SVG 34 IV) - die sogenannte 2-Sekundenregel.

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Anna Karin Schneider

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Wobei wenn es keine gäbe dann könntest du ja 2 Mal für die gleiche Übertretung bestraft werden - also wenn sie wirklich im Extremfall sehr nahe zusammen stehen -und das wäre rechtlich nicht zulässig (ne bis idem). Im gegebenen Fall glaube ich jedoch nicht, dass man so argumentieren kann weil es ja zwei unterschiedliche Zonen sind (Innerorts und Ausserorts) und dadurch vermutlich auch als zwei separate Übertretungen gewertet werden kann. Entsprechend dürfte der Grundsatz ne bis idem nicht anwendbar sein...

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Loona Stella

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Immerorts blitzt regio, ausserorts kapo. Zwierlei vergehen fpr zweierlei Instanzen...

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Loona Stella

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Alexander Baxel

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