Hallo!hätte eine Frage bezüglich Aufenthaltsrecht in der Schweiz für eine Freundin.
Also sie lebt seit sie geheiratet hat also seit etwas mehr als 3 jahre hier in der schweiz.
Sie hat mit ihrem mann einen 1 1/2 jahre alten jungen.ihr mann hat ein C ausweis und der sohn auch und sie B.
Nun hat ihr mann die scheidung eingereicht weil er(wie sich nun herausgestellt hat) seit 1 jahr nebenbei eine dauerfreundin hatte und diese möchte er nun heiraten.
Ihm ist seine frau und der sohn egal denn er ruft nicht einmal an um si h zu erkundigen.
Nun meine frage hat sie das antecht hier in der schweiz bleiben zu dürfen mit ihrem sohn?
Sie arbeitet zur zeit leider nur ca 3 std pro tag als reinigungsfrau,und sucht auch fleissig einen job zusätzlich da er auch nichts für den sohn zahlt.
Nun eben meine frage könnte es sein das sie zurück ins ausland muss?danke für eure hilfe
Könnte mir da jemand weiterhelfen?gerne machi ich auch dann eine PN.
Dankeschön

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Kommentare

Gaby Nehme

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Freundin kann 3 MOnate als Tourist hier sein. Für eine genauere Antwort braucht es eine genauere Angabe (z.B. aus welchem Land kommt die Person)

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Sherife F Abazi

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Also sie lebt seit sie geheiratet hat also seit etwas mehr als 3 jahre hier in der schweiz.
Sie hat mit ihrem mann einen 1 1/2 jahre alten jungen.ihr mann hat ein C ausweis und sie B.
Nun hat ihr mann die scheidung eingereicht weil er(wie sich nun herausgestellt hat) seit 1 jahr nebenbei eine dauerfreundin hatte und diese möchte er nun heiraten.
Ihm ist seine frau und der sohn egal denn er ruft nicht einmal an um si h zu erkundigen.
Nun meine frage hat sie das antecht hier bleiben zu dürfen mit ihrem sohn?
Sie arbeitet zur zeit leider nur ca 3 std pro tag als reinigungsfrau,und sucht auch fleissig einen job zusätzlich da er auch nichts für den sohn zahlt.
Nun eben meine frage könnte es sein das sie zurück ins ausland muss?danke für eure hilfe

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Patrick L. Surber

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Also im Grundsatz ist eine B-Bewilligung 5 Jahre gültig d.h. es dürfte eigentlich noch 2 weitere Jahre lang kein Problem sein. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre sollte beim Vorliegen eines Arbeitsvertrages auch möglich sein. Ich denke die beiden können bleiben.

Die Scheidung ist meiner Ansicht nach für die Aufenthaltserlaubnis nicht relevant, sondern allenfalls für die Sorgerechts-Thematik.

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Gaby Nehme

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Doch, die Scheidung ist sehr relevant. Wenn sie weniger als 5 Jahre nach der Heirat geschieht, wird der Aufenthaltstatus gekündigt und die Person muss das Land innert weniger Wochen verlassen. Ich kenne mehrere solche fälle. Leider.

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Patrick L. Surber

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Ja, das ist aber der Fall, wenn es sich um eine Schweizerin und einen Ausländer handelt - nicht zwei Ausländer.

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Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

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