Hallo zusammen,ich möchte gerne etwasvwissen. es geht drum eine familie mit tochter (17) leben von der gemeinde teils IV RENTE. die tochter ist im 1 lehrjahr bald 2, darf die gemeinde den eltern das geld kürzen und die tochter muss sogar dem vater geld geben.. möchte gerne wie dass ist.. hoffe das ich es gut erklärt habe..viele grüsse und danke im vorraus für eure antworten??

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Kommentare

Robert Schweng

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Hatice Özcan Ihren lehrlingslohn wird als einnahmen zählt, also JA

Monique Schmidli-Rieder Ja das ist korrekt.

Andrea Jasmin Erismann ja das dürfen sie

Al Ain Ja, leider dürfen die das.
Ausser die Tochter wohnt NICHT bei ihnen.

Diego Martins Ja weil der Lehrlingslohn als Einnahmen gilt und das Sozialamt mitrechnet.

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