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Hallo zusammen....hab ne frage zum thema INTRUM JUSTITIA
bevor ich anfange gibst menschen hier wo da auch problem haben??????.will mich vernetzen mit ouch um probleme zu lösen mit diesse kriminele firma.
Danke
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Hallo zusammen....hab ne frage zum thema INTRUM JUSTITIA
bevor ich anfange gibst menschen hier wo da auch problem haben??????.will mich vernetzen mit ouch um probleme zu lösen mit diesse kriminele firma.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Patrizia Bee
(Admin) was ist deine frage?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Ela Manu
Hatte auch mal probleme mit dieser firma!
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Yvonne Widmer Hagger
die schreiben mir auch all dauernd?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Chris Tiana
wende dich an den Beobachter, die sind dort gut bekannt
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Nathalie Arnold
Schreiben mir auch andauern briefe landen meist ungeöfgnet in den papierkorb. Sobald ich kann werde ich mich persönlich bei den gläubigern melden...diese firma ist alles andere als seriös war auch schon im kassensturz wenn sie mich recht erinnere
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Nicole Wind
Ich habe auch dauernd Post von denen. Einfach nervig!
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Lucia Gamper
Also bei denen bezahle ich eh keinen Rappen. Landen direkt im Abfall. Und persönlich das Gespräch mit den Gläubigern suchen
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Nach artikel 106 OR ist gesetzlich nie rechtlich und das auch hab ich bei vebraucher schutz gefragt...und in internet hab es auch rausgefunden
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Die darfen nur der schuld und die zinsen 2.35 verechnen.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Steht da... und meine betreibungen sind von justitia ale dopelt bis heutige tag uner jahre verechnet.
Mir leben in kriminele machenschaften von solches unternehmen wo gar keine recht dazu haben..vpralem sind es richtige abzoger und das las ich mich nicht gefallen.sory fur grammatik bin geborene tschechin und ist meine schwerpunkt
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Werde alles vor gericht bringen und zuerst par schreiben machen und alle meine betriebene verzugszinsen nach diesse komische artikel zuruck fördere
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Zahl ausser Verzugschaden alles... Wichtig ist.. Dass du denen mitteilst.. Dass du den Verzugschaden bestreitest. Mach von deiner Zahlung eine Kopie und sende das der Firma.
Würde ich jedem empfehlen.. Ausser es gibt einen bestimmten Grund, dass man es nicht zahlt.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Regula Fenner
Hallo jo mir schribezt au die ganz zit
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Wenn ihr en Betrag schuldet... Den zahlet doch das au.. Alles ussert de Verzugschade. Falls ihr die Forderig allgemein bestriite.. machet das schriftlich.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Natürlich betriebet die dich.. inkl. Verzugschade.. Wenn du nüt dergliche tuesch. Und wenn du dere Firma 150.- schulde tuesch sit em 17.11.15... Den isch das so...
Mir lebet imene Land vo mer grundsätzlich für Sache zahlt wo mer bezieht... Oder halt wenns en Buess isch.. muess mer die halt zahle...
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Nur werde die verzigschaden zuruck fördere
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Kannst bis zu 10 j uber
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Zurück dann ist es verjährt
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Nei.. zahl alles ussert Verzugschade... mach en Kopie vo de Quittig schrieb en Brief dass du de Verzugschade bestriite tuesch
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Sust chömet nu me Chöste uf dich... 1. Betriebigschöste 2. Pfändigschöste den zum Schluss 3. Verlustschiichoste und de Verlustschii isch 20 Jahr gültig und chan immer wieder geltend gmacht werde... Also au neu betriebe..
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Ich bin jetz mit konsumente schutz in verbindung .werde es durchziehen.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Was möchtisch du durre zieh?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Das fördere und beratig wie ich es dazu komme kann die werde ich zeigen
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Also du meinsch du muesch 0.- zahle? Stimmet den die 150.- nid vom 17.11.15?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Doch 150 mues
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Marcela von Pisek
Wil ouch auch helfen mit informationen wo ich mir schonn seit knap 1 j beschäftige.zahle das was ich muss aber nicht diesse traum von jergendwelche inkassos
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Lueg was bi Gläubiger staht.. dere Firma schuldisch du 150.-
Und sie händ jetzt de Intrum de Uftag das Geld uf rechtlichem Weg izfordere
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Ela Manu
Wenn ich en betrag vo insgesamt 90.- zahle mues und devo 20.- verzuugsziis debii isch. Bin ich nöd verpflichtet, die 20.- au z zahle?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Verzugszinse 5% ab dem Ziitpunkt wo de Betrag gschuldet isch scho...
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Keko Keko
Und wie ist es, wenn man bei der Betreibung Rechtsvorschlag erhoben hat und seitdem über zwei Jahre oder knapp zwei Jahre nichts mehr von diesem Betreibung gehört hat respektive diese weiter gezogen wurde beim Friedensrichteramt? Weil bevor das Inkasso zu mir gelangt ist habe ich das Sunrise mehrere Male angerufen und mehrere Male geschrieben und auch einen eingeschriebenen Brief zugeschickt mit der Bitte bis dann (Datum) sollten Sie das Problem behoben haben sonst trete ich vom Vertrag zurück und bezahle keine Rechnungen weil ich das als Schadenminderun betrachten
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Karin Fo
(Admin) Also genau dieses Thema hatten wir gerade vor kurzer Zeit. Ich fasse deshalb noch einmal das Gesagte zusammen:
1. Ja es ist zulässig, dass ein Gläubiger ein Inkassobüro beauftragt, um Schulden einzutreiben. Somit sind grundsätzlich auch Rechnungen eines Inkassobüros zu bezahlen. Man kann sie nicht einfach liegen lassen.
2. Wenn man mit einer Rechnung nicht einverstanden ist, z.B. weil gar keine Forderung besteht oder weil z.B. der Betrag falsch ist, dann soll man sie nicht einfach wegwerfen. In diesem Fall muss man mit dem Gläubiger oder dem Inkassobüro Kontakt aufnehmen und die (Teil-)Forderung bestreiten!
3. Es ist zulässig einen Verzugszins zu fordern, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet, also die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt hat. Der Verzugszins beträgt grundsätzlich 5% (Art. 104 Abs. 1 OR). Auch diese Verzugszinsen sind also zu bezahlen!
4. Worüber aber regelmässig gestritten wird ist der sogenannte "Verzugsschaden". Hier wurde schon oft die Aussage gemacht, es sei verboten einen Verzugsschaden zu erheben. Das ist falsch! Es ist grundsätzlich zulässig einen Verzugsschaden geltend zu machen, aber nur dann, wenn durch den Verzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist und natürlich nur in dieser Höhe (Art. 106 Abs. 1 OR). Der Verzugsschaden, der von den Inkassounternehmen erhoben wird ist dabei oft nicht gerechtfertigt und auch viel zu hoch!
Tipp Nr. 1: Wenn man eine Rechnung des Inkassobüros bekommt: Die Rechnung nicht einfach wegwerfen oder links liegen lassen, sondern sich darum kümmern. D.h. den eigentlichen Betrag und die Verzugszinsen zahlen, den Verzugsschaden aber erst einmal bestreiten! Also nicht einfach nicht zahlen, sondern unbedingt bestreiten!
Tipp Nr. 2: Am besten ist es, wenn man es gar nicht so weit kommen lässt. Wenn man eine Rechnung bekommt sollte man diese auch zahlen. Keine Diskussion! Falls man dennoch einmal nicht in der Lage ist eine Rechnung zu begleichen, unbedingt frühzeitig mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen und das Gespräch suchen und dann gemeinsam eine Lösung finden! Das ist viel einfacher als sich dann später mit Inkassobüros, Betreibungsamt etc. rumzuschlagen....
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Elif Deveciler
Ich habe auch probleme gehapt rechnung bezahlt aber im betreıbungsamt steht immer noch zum löschen muss ich für jede Rechnung 100 fr Zahlen das ist nicht normal
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Keko Keko
die einten machen das Gratis und paar wenige wollen Geld dafür. Mein Tip: Mach selber ein kurzes Schreiben und schicke es den Gläubiger um lediglich zu Unterschreiben, damit du in deren Namen die genannte Betreibung (Betreibungs- Nummer nennen) die Löschung beim Betreibungsamt zu veranlassen. So können Sie dann nicht mehr mit dem Administrativen Aufwand kommen und ein Betrag von 30-100 Fr. verlangen.
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Wer möchte von dir 100.--? Betreibungsamt oder der Gläubiger?
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Elif Deveciler
Intrum Justitia
Fr, 02/06/2017 - 16:36
Sandra Marty
Melde dich bei den Gläubigern.. teile Ihnen mit.. Dass die Forderungen bezahlt sind.. Und sie diese nun als bezahlt dem Betreibungsamt melden sollen oder gleich löschen...