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Hallo zusammen..
Zur Zeit befinde ich mich in der Kündigungsfrist nach Ablauf meiner 180 tägigen Sperrfrist, als mich damals mein Arbeitgeber schon mal kündigen wollte. Wie ist das, wenn ich jetzt nochmals wegen Krankheit fehlen sollte? Zieht sich die Kündigungsfrist dann noch weiter, obwohl die Sperrfrist vorbei ist?
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Hallo zusammen..
Zur Zeit befinde ich mich in der Kündigungsfrist nach Ablauf meiner 180 tägigen Sperrfrist, als mich damals mein Arbeitgeber schon mal kündigen wollte. Wie ist das, wenn ich jetzt nochmals wegen Krankheit fehlen sollte? Zieht sich die Kündigungsfrist dann noch weiter, obwohl die Sperrfrist vorbei ist?
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Kommentare
Di, 15/08/2017 - 15:52
Melii Schaurhofer
Also muss es vielleicht etwas genauer erklären. Ich bekam am 30.10.2016 die Kündigung ausgehändigt, weil ich öfters nicht genug leistung bringen konnte, weil ich den tod meines Vater vom Juni 2016 nicht sehr gut verkraftete. Nach erhalt der Kündigung schmetterte mich dies nieder worauf ich mich krankschreiben lies und dannach prozentual mehr und mehr wieder arbeitete. Dies geschah nun bis mitte April in diesen 180 Tagen, diese Sperrfrist oder wie es mir auch gesagt wurde.. auf Ende April händigten Sie mir zur Absicherung erneut die Kündigung aus..
Di, 15/08/2017 - 15:52
Marcel Marty
http://www.handelszeitung.ch/management/kaum-gekuendigt-und-schon-krank
Di, 15/08/2017 - 15:52
Melii Schaurhofer
Dann wird die Frist nicht noch länger? Oder hätte ich nach 180 Tagen weg sein müssen anstatt dann nochmals 2 monate Kündigungsfrist zu haben? Konnte ich mir irgendwie nicht so genau rauslesen..
Di, 15/08/2017 - 15:52
Marcel Marty
Es verlängert sich alles.
Di, 15/08/2017 - 15:52
Valentin Vieli
Nein, die Sperrfrist wird NICHT verlängert und es gibt auch bei einer neuen Erkrankung keine 2. Sperrfrist mehr, das ist Unsinn! Aber der Arbeitgeber darf erst NACH Ablauf der Sperrfrist ganz normal kündigen. Sonst könnte sich ja ein Arbeitnehmer auf Kosten eines Arbeitgebers locker 1 Jahr lang seine Stelle sichern. Eine ganz andere Frage stelle ich mir: Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung für das Personal abgeschlossen? Aus dieser Versicherung kannst du auch nach Vertragsende weiterhin Leistungen beziehen, wenn du krank bist. Normale Leistungsdauer beträgt bei den meisten Versicherern 720 Tage (in der Regel 80% des Bruttolohnes). Der Chef darf dir für diesen Lohnersatz, den er von der Versicherung erhält, KEINE AHV in Abzug bringen. Ebenso sind nach 3 Monaten ununterbrochener Erwerbsunfähigkeit auch keine BVG Prämien mehr geschuldet. Die Versicherung erlischt aber nicht, man nennt das Prämienbefreiung!
Di, 15/08/2017 - 15:52
Lea Sunshine
ist es aber nicht so, dass es irgendwann ein Ende hat?! es kann sich ja nicht endlos wiederholen.. Mein Mann hatte sowas in seinem Büro mit einer Mitarbeiterin.. Genau dassselbe..Bei ihr war dann aber Schluss, obwohl sie wieder krankgeschrieben wurde... da gibts schon ne Grenze..
Di, 15/08/2017 - 15:52
Birgit Rechsteiner
Ist auch richtig so...
Di, 15/08/2017 - 15:52
Birgit Rechsteiner
Verlängert sich nicht mehr.
Hast du denn einen neuen Job?
Wenn du krank bist kriegst du auch kein ALV.