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Hallo zusammen
Zu meinem Fall:
Ich habe in einem Online Shop etwas bestellt und ist heute auch angekommen. Zusätzlich habe ich ein weiteres, um einiges grösseres Paket vom selben Online Shop erhalten welches ich nicht bestellt habe. Komischerweise ist in diesem grossen Paket kein Lieferschein drin oder ähnliches... Nur in dem kleinen Paket ist ein Lieferschein drin aber nur mit dem Artikel welches ich auch bestellt habe. In dem grossen Paket sind einige Produkte erhalten. Wie sieht es rechtlich aus? Darf ich unbestellte Ware ohne Lieferschein und ersichtlicher Bestellung behalten? Ware wurde an meinen Namen adressiert und in der Nähe gibt es niemanden den man verwechseln könnte. Verwechslungsgefahr auf dieser Art ausgeschlossen.
Lg
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Hallo zusammen
Zu meinem Fall:
Ich habe in einem Online Shop etwas bestellt und ist heute auch angekommen. Zusätzlich habe ich ein weiteres, um einiges grösseres Paket vom selben Online Shop erhalten welches ich nicht bestellt habe. Komischerweise ist in diesem grossen Paket kein Lieferschein drin oder ähnliches... Nur in dem kleinen Paket ist ein Lieferschein drin aber nur mit dem Artikel welches ich auch bestellt habe. In dem grossen Paket sind einige Produkte erhalten. Wie sieht es rechtlich aus? Darf ich unbestellte Ware ohne Lieferschein und ersichtlicher Bestellung behalten? Ware wurde an meinen Namen adressiert und in der Nähe gibt es niemanden den man verwechseln könnte. Verwechslungsgefahr auf dieser Art ausgeschlossen.
Lg
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Kommentare
Mi, 29/05/2019 - 16:15
Robert Schweng
Sabrina Fischler Anrufen abklääre und zurück schicken
Da es nicht deine ware ist
Michaela Schmidt Ganz egal wie es rechtlich wäre, rein menschlich würde ich anrufen und Bescheid sagen und auch retournieren.
Bojana Miljić Damit keine Missverständnisse entstehen. Ich werde selbstverständlich anrufen und fragen ob eine Bestellung offen ist die ich nicht bezahlt habe. Vorher wollte ich mich rechtlich abklären, was auch der Sinn der Sache ist.
Birgit Rechsteiner Ist ganz klar eine Verwechslung. Und dann musst du es zurück geben.
Wenn es etwas für dich ist (z.B. Fotos von dir) die dir mit einer Rechnung zugeschickt werden - so vonwegen Versuch dass du es evt. bezahlst - dann könntest du es ohne zu zahlen behalten. Aber so ist es ganz klar eine Verwechslung und zurück zu geben!
Sara Salvati-Simione Die können es verfolgen nicht heute nicht morgen aber sie kommen auf dich ...ruf an sage es ihnen
Christine Jochim-Kündig Normalerweise kannst du verlangen das die Wahre bei Dir abgeholt wird oder man muss Dir das Porto erstatten
Igbo M'baku Art. 6a OR regelt exakt diesen Fall und sagt auch, was wann zu tun ist 🤷♀️