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Hallo zusammen wollte wissen ob jemanden auch die gleiche Erfahrung gemacht haben.
Wir haben vor eine Jahr 2017 ein Auto gekauft bei eine Autohandel, laut die Vertrag hatte zwei Jahre Werkgarantie.
Und jetzt mussten wir unsere Auto wegen Technischer Störung Teile ersetzen. Aber die Garage teilte uns mit das die Garantie schon längst abgelaufen ist.
Nun wie können wir die Firma die uns das Auto verkauft haben verantwortlich machen?
Den wir haben schriftliche Kaufvertrag.
Muss ich hier eine Rechtsanwälte beiziehen?
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
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Hallo zusammen wollte wissen ob jemanden auch die gleiche Erfahrung gemacht haben.
Wir haben vor eine Jahr 2017 ein Auto gekauft bei eine Autohandel, laut die Vertrag hatte zwei Jahre Werkgarantie.
Und jetzt mussten wir unsere Auto wegen Technischer Störung Teile ersetzen. Aber die Garage teilte uns mit das die Garantie schon längst abgelaufen ist.
Nun wie können wir die Firma die uns das Auto verkauft haben verantwortlich machen?
Den wir haben schriftliche Kaufvertrag.
Muss ich hier eine Rechtsanwälte beiziehen?
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Kommentare
Fr, 30/11/2018 - 10:49
Robert Schweng
Marcel Marty Was für ein Jahrgang hat das Fahrzeug?
Vevey Rose-Tsui 2016
Marcel Marty Dann ist die Werksgarantie von 2 Jahren u. U. abgelaufen, das kann schon korrekt sein.
Rolf Stüssi Ich bin selber Autohändler und Garagist, ich Ihnen dazu folgendes mitteilen.
Als erstes müssen Sie den Kaufvertrag wo Sie damals abgeschlossen haben zu Hand nehmen und diesen geschwärzt hier posten oder per PN an mich schicken, dann kann ich Ihnen eine genaue Rechtsaufskunft geben.
Wir haben zwei Dinge welche wir unterscheiden müssen:
Werksgarantie des Herstellers und gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers.
Die Werksgarantie beginnt normalerweise, mit der 1. Inverkehrssetzung (Einösung/Erstzulassung)
Beii Direktimporten oder Lagerfahrzeugen die länger gestanden sind, kann es sein, dass diese Garantie schon früher anfängt zu laufen, wenn der Importeur oder Händler das Fahrzeug abmeldet.
Dann haben wir noch die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers, diese beträgt bei Neuware 2 Jahre ab Kauf und 1 Jahr bei gebrauchter
Sie müssen im Kaufvertrag schauen, ob der Händler die gesetzliche Gewährleistung wegbedungen hat oder etwas steht von 24 Monaten Werksgarantie oder fortlaufender Werksgarantie.
Wenn er die gesetzliche Gewährleistung nicht wegbedungen hat"
etwa folgender Satz
"Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere Minderung und Wandelung sind ausgeschlossen"